Seit 1917 durften Frauen in Bern Theologie studieren. Arbeit in Kirchgemeinden fanden sie aber nur als Pfarr- oder Gemeindehelferinnen, wie es auf der Website der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn heisst.
Auf dem Weg zur beruflichen Anerkennung hätten Widerstände in drei Bereichen überwunden werden müssen: Erstens habe das Kirchengesetz von 1874 die Wahl einer Frau ins Pfarramt verhindert, zweitens habe es theologische Bedenken gegen Pfarrerinnen gegeben, und drittens seien es ausschliesslich Männer gewesen, die in den entscheidenden Gremien sassen.
Die Wahl von Theologinnen in ein Pfarramt habe erst die Revision des Kirchengesetzes ermöglicht, die in der Abstimmung vom 28. Februar 1965 deutlich gutgeheissen wurde. Zuvor war – nach langen, intensiven und auch hitzigen Diskussionen – die Verfassung der reformierten Kirche in der Wintersynode 1962 und in der kirchlichen Volksabstimmung vom 17. März 1963 entsprechend geändert worden.