Corona-Pandemie
Basel-Stadt erlaubt Gottesdienste mit 50 Personen
Der Kanton Basel-Stadt lockert die Obergrenze für religiöse Feiern und Gottesdienste. Ab dem 21. Dezember sind maximal 50 Personen zugelassen.
16. Dezember 2020
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die aktuellen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 22. Januar 2021 verlängert. Die epidemiologische Lage im Kanton habe sich zwar leicht verbessert, bleibe aber sehr anspruchsvoll, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom 15. Dezember.
Eine Lockerung gibt es hingegen für religiöse Feiern und Gottesdienste. Neu dürfen ab dem 21. Dezember bis zu 50 Personen teilnehmen. Bis dahin gilt die aktuelle Obergrenze von 15 Personen. Der Kanton übernimmt damit die Regelungen der Bundesverordnung.
Ob die Lockerung am 21. Dezember in Kraft tritt, ist allerdings fraglich. Der Bundesrat hat für Freitag bereits schärfere Massnahmen für die ganze Schweiz angekündigt. (no)