Diskriminierung

Basel geht bei Gleichstellung voran

Im Kanton Basel-Stadt sollen der gesetzliche Gleichstellungsauftrag und das Diskriminierungverbot neu auch für LGBTI-Menschen gelten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist in die Vernehmlassung geschickt worden.

Der Basler Regierungspräsident Beat Jans (SP) sprach an einer Medienkonferenz vom Mittwoch von einem «gesellschaftspolitischen Meilenstein». Konkret gehe es darum, das Gleichstellungsgesetz an neue Realitäten anzupassen. Bisher habe sich der Gleichstellungsauftrag auf Frauen und Männer bezogen, neu soll dieser nun auch für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intersexuelle (LGBTI) Menschen gelten.

Basel-Stadt ist damit der erste Deutschschweizer Kanton, der den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag auf den LGBTI-Rahmen hinaus ausweitet. Menschen, die sich nicht nur über die binäre Geschlechteridentität von Frau und Mann definieren, sollen nicht mehr nur mitgemeint, sondern im Gesetz explizit erwähnt sein, sagte Leila Straumann, Leiterin der Abteilung für Gleichstellung.

Das Gleichstellungsgesetz verbietet und sanktioniert auf der einen Seite die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen und neu auch sexuellen Identität. Darüber hinaus soll es den Rahmen setzen für einen Ausbau des Beratungsangebots für LGBTI-Menschen. Und als Drittes will das Gesetz alle Politikbereiche und Departemente des Kantons in Sachen Gleichstellung in die Pflicht nehmen.

Der Gesetzesentwurf ist am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt worden, die bis zum 17. November andauern wird. Nach der Beratung des Gesetzes im Grossen Rat soll im Sommer 2022 der Fachbereich für Gleichstellung von LGBTI-Menschen aufgebaut werden. Die Abteilung für Gleichstellung geht gegenwärtig von einer 50-Prozent-Stelle aus, die mit zusätzlichen Kosten von rund 83'000 Franken verbunden ist. (sda/no)