70’000 Franken für geschädigte Dolmetscher

Ausländische Übersetzer, die für das Integrationsprojekt «Linguadukt» des Hilfswerkes Heks tätig waren, bekommen nachträglich Lohnanteile ausbezahlt. Das Problem ist offenbar schon länger bekannt.


Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz (Heks) hat jahrelang Übersetzer um Teile ihres Lohnes gebracht. Wie die Basler Zeitung im Sommer berichtete, ging es dabei um das Integrationsprojekt «Linguadukt», das Migranten als Dolmetscher vermittelt und ihnen so einen Einstieg in den Schweizer Arbeitsmarkt bietet.

Demnach entstand das Problem immer dann, wenn Kunden Termine absagten. In diesen Fällen stellte das Heks nur einen Teil der Kosten in Rechnung; entsprechend erhielten auch die Dolmetscher, die sich den Termin freigehalten hatten, nur ein kleines Ausfallhonorar.

200 Betroffene

Wie das Heks in einer Medienmitteilung von Donnerstagabend schreibt, beläuft sich die Summe der nicht ausbezahlten Lohnanteile auf 70’000 Franken. Betroffen sind 200 Dolmetscher, die nun rückwirkend entschädigt werden. Zudem schreibt das Heks, dass nicht nur bei «Linguadukt» in Basel unsauber abgerechnet wurde, wie die Basler Zeitung ursprünglich geschrieben hatte. Auch das analoge, gleichnamige Projekt der Regionalstelle Aargau/Solothurn ist laut Mitteilung betroffen.

Entschädigt werden die Dolmetscher für Stunden, die sie im Zeitraum von 2007 bis 2013 reserviert, aber nicht ausbezahlt bekommen haben. Zwar galt die besagte Praxis schon früher, wie Dieter Wüthrich, Leiter Medien und Information, auf Nachfrage von ref.ch erklärt. Aus der Zeit vor 2007 existierten jedoch aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren keine Akten mehr.

Zudem sei der Bereich der interkulturellen Dolmetscherdienste damals noch nicht sehr stark ausgebaut gewesen. «Die Summe der nicht ausbezahlten Lohnanteile aus dieser Zeit dürfte also sehr klein sein», so Wüthrich. Die gesetzliche Frist für rückwirkende Abgeltungen beträgt laut dem Informationschef fünf Jahre.

Dolmetscher drohten mit Klage

Gemäss Wüthrich war dem Hilfswerk bereits ab 2007 klar, dass die Entschädigungspraxis «arbeitsrechtlich heikel» war. «Die Frage wurde diskutiert. Das Heks entschied sich jedoch, bei diesem System zu bleiben, weil das damals branchenüblich war.» Erst 2013, als die Dolmetscher zunehmend Kritik übten und einige gar mit Klage drohten, änderte das Heks seine Praxis. Eine rückwirkende Entschädigung sei damals aber kein Thema gewesen, so Wüthrich. Das änderte sich erst, nachdem die Basler Zeitung über die nicht bezahlten Lohnanteile berichtet hatte.

Damit das Übersetzer-Projekt nicht in finanzielle Schieflage gerät – und das Hilfswerk nicht auf den Kosten sitzen bleibt –, prüft das Heks nun, bei abgesagten Terminen den Kunden das volle Honorar in Rechnung zu stellen.