Derzeit erfüllen alle Gemeinden im Kanton Zürich die seit Ende 2006 bestehende Aufnahmequote von fünf Asylsuchenden auf 1000 Einwohner. Um die Unterbringung aller Asylsuchenden weiterhin zu gewährleisten, müsse der Kanton die Zuweisungsquote für die Gemeinden per 1. Januar 2016 auf sieben pro 1000 Einwohner erhöhen, teilte die Sicherheitsdirektion mit.
«Massnahmen nötig»
Die Sicherheitsdirektion hatte am 23. September über die Unterbringungssituation orientiert und auf Ende Oktober eine Neubeurteilung in Aussicht gestellt. Ende Oktober waren nun die Platzreserven für die erste Aufenthaltsphase in den kantonalen Durchgangszentren wie auch diejenige in den Gemeinden für die zweite Phase so weit ausgeschöpft, dass «Massnahmen nötig sind».
Gemeinden verärgert über Zeitpunkt der Mitteilung
Für den Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich (GPV) sei der Zeitpunkt der Ankündigung «ärgerlich, da die Erhöhung kurzfristig effektiv sein soll, und die Budgetphase in den Städten und Gemeinden bereits weitgehend abgeschlossen ist», wie es in einer GPV-Mitteilung vom Montagabend heisst.
Es wäre an der Zeit, die kommunalen Leistungen im Asylbereich generell anzuerkennen, heisst es weiter. Der Hinweis der Sicherheitsdirektion, dass die Quote schon einmal höher war, greife zu kurz. Denn es gelte zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung in der Zwischenzeit ebenfalls gewachsen ist, weshalb zahlenmässig die Quote heute bedeutend höher ist.
Vollständige Entschädigung erwartet
Die Zürcher Gemeinden erwarten von Bund und Kanton, dass ihre Leistungen «vollständig entschädigt werden». Denn Städte und Gemeinden bewältigten «den längsten und intensivsten Teil der Aufnahme» von Asylsuchenden. Die finanziellen Folgen seien beträchtlich. (sda)