ZH: Unternehmen sollen weiter Kirchensteuern bezahlen

Unternehmen im Kanton Zürich sollen weiterhin Kirchensteuern bezahlen. Eine Mehrheit der Kommission für Staat und Gemeinden des Kantonsrats lehnt die Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» (Kirchensteuerinitiative) der Jungfreisinnigen ab. Eine Minderheit möchte einen Gegenvorschlag.


Aus staats- und finanzpolitischer Sicht sei es wünschenswert und notwendig, dass den Kirchen mitgliederunabhängige Einnahmen zugehen, heisst es in einer Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober. Finanziert würden damit Angebote für Erwerbslose und für soziale Benachteiligte ebenso wie die Spital- und Gefängnisseelsorge.

Dank Freiwilligenarbeit könnten die Religionsgemeinschaften ihre Leistungen wesentlich günstiger erbringen als der Kanton. Zudem könnte der Kanton aufgrund seiner finanziellen Situation diese Leistungen nicht ohne Steuererhöhung kompensieren. Gleichzeitig bezweifelt die Kommissionsmehrheit, dass die zu erwartenden Ausfälle durch private Spenden wettgemacht würden.

2011 entfielen von den insgesamt 2,2 Milliarden Franken Steuererträgen der juristischen Personen im Kanton Zürich rund 106 Millionen Franken auf die Kirchensteuern. Dieses Verhältnis zeige, dass die Kirchensteuern keine unzumutbare Belastung für das Gewerbe darstellten.

Es bestehe deshalb keine Notwendigkeit, an den erst vor kurzem neu geregelten Finanzströmen zwischen dem Kanton und den anerkannten Religionsgemeinschaften etwas zu ändern. Im Kirchengesetz und im Gesetz über die anerkannten jüdischen Gemeinden, die beide am 1. Januar 2010 in Kraft traten, sei bewusst an der Kirchensteuerpflicht der juristischen Personen festgehalten worden.

Minderheit gegen Kirchensteuerpflicht
Eine starke Minderheit der Kommission lehnt die Kirchensteuerpflicht ab und befürwortet einen Gegenvorschlag. Demnach sollten sich juristische Personen – analog der geltenden Regelung für natürliche Personen – mit einer Erklärung gegenüber den Steuerbehörden von der Kirchensteuerpflicht befreien können.

Die Minderheit stört sich einerseits daran, dass juristische Personen kirchensteuerpflichtig sind, obwohl sie höchstens indirekt vom Nutzen der Leistungen der anerkannten Religionsgemeinschaften profitieren. Sie empfindet zum andern die Bevorzugung der anerkannten Religionsgemeinschaften als ungerecht.

Der Entscheid gegen den Gegenvorschlag fiel mit acht zu sieben Stimmen, wie Kommissionspräsident Martin Farner gegenüber ref.ch sagte. Der Gegenvorschlag würde nach Meinung der Kommissionsmehrheit die heutige klare Regelung intransparenter machen. Geschaffen würde damit eine «systemwidrige Freiwilligkeit von Steuern». Die gesellschaftliche Tätigkeit der Religionsgemeinschaften sei zudem ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Standortqualität, zu der auch auch juristische Personen ihren Beitrag leisten sollten. 

Freude und Enttäuschung
Das überparteiliche Komitee «Nein zur Kirchensteuer-Initiative» nahm den Entscheid mit grosser Befriedigung zur Kenntnis, wie es in einer Stellungnahme heisst. Die Mehrheit der Kommission habe erkannt, dass der als «Kompromiss getarnte Gegenvorschlag» keine sinnvolle Lösung sei.

Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich reagierten enttäuscht auf den Entscheid der Kommission und werfen ihr in einer Mitteilung Mutlosigkeit vor. Bei den Unternehmen Kirchensteuern zu erheben sei ein sinnloser Zwang und verletze die Religionsneutralität des Kantons.