Im Frühjahr 2016 wurde gegen die Pfarrerin eine Strafanzeige eingereicht. Es wurde ihr von ihrer Pfarrkollegin zur Last gelegt, sie habe ihr anonyme Schreiben mit ehrverletzendem Inhalt zukommen lassen und ein anonymes Paket mit bedrohlichem Inhalt zugestellt.
Obwohl Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine Täterschaft ergaben und das Strafverfahren am 24. November eingestellt wurde, wird die noch bis Ende Jahr beurlaubte Pfarrerin nicht in ihr Amt zurückkehren. Aufgrund der Ereignisse der vergangenen Monate sehe sie die Voraussetzungen für sich nicht mehr gegeben, ihren pfarramtlichen Auftrag in der Kirchgemeinde Fällanden unbelastet wahrzunehmen, heisst es in der Mitteilung der Reformierten Landeskirche Zürich. Sie hoffe, mit ihrem Entscheid zugleich einen Beitrag zu mehr Frieden und zu einem Neuanfang in der Kirchgemeinde zu leisten.