Deutschland

Zahl assistierter Suizide erneut gestiegen

Seit dem Sterbehilfe-Urteil im Jahr 2020 ist die Zahl assistierter Suizide bei Sterbehilfeorganisationen gestiegen, inzwischen scheint aber eine Spitze erreicht. Die «Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben» spricht von einem «Sättigungsgrad».

Der Sterbehilfeverein «Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben» (DGHS) hat im vergangenen Jahr erneut in mehr Fällen Hilfe beim Suizid vermittelt. Wie die Organisation mitteilte, haben von ihr vermittelte Ärzte im vergangenen Jahr rund 620 Menschen bei der Selbsttötung geholfen. 2023 waren es nach Angaben des Vereins knapp 420 und im Jahr davor fast 230.

Der Präsident des Vereins, Robert Rossbruch, rechnet nach eigenen Worten aber damit, dass die Entwicklung in der Form nicht weitergeht. Es sei ein «Sättigungsgrad an Anträgen» erreicht, sagte er. Im Januar hätten sich die Fälle des Vereins auf dem Niveau des Vorjahresmonats bewegt. Zudem gingen die Zahlen bei anderen Organisationen zurück, ergänzte Rossbruch. Die Hamburger Organisation «Sterbehilfe Deutschland» hatte in der vergangenen Woche einen Rückgang der Fallzahlen im vergangenen Jahr gemeldet – von 200 im Jahr 2023 auf 171 im Jahr 2024. Zudem vermittelt in Deutschland die Organisation «Dignitas» diese Form der Sterbehilfe.

Rossbruch, dessen Organisation die meisten Fälle hat, beklagt aber auch mangelnde Information. Eine von seinem Verein beim Meinungsforschungsinstitut Forsa beauftragte Umfrage ergab, dass 83 Prozent der Menschen in Deutschland glauben, dass es verboten ist, Hilfe bei der Selbsttötung zu leisten. Befragt wurden dafür den Angaben zufolge im Oktober vergangenen Jahres rund 1200 volljährige Personen per Telefon.

Folgen eines Urteils

Die Zahl der Fälle, in der sich Menschen durch Hilfe von Sterbehilfeorganisationen das Leben nehmen, war seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz im Jahr 2020 stetig gestiegen. Die Karlsruher Richter hatten damals entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Es kippte damit ein pauschales Verbot organisierter Suizidassistenz. Eine neue Regelung, die diese Form der Sterbehilfe ermöglicht, gleichzeitig aber vor Missbrauch schützt, kam seitdem nicht zustande.

Die «Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben», zuvor vorrangig ein Interessenverein, vermittelt seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts selbst Suizidhilfe. Voraussetzung ist nach Angaben des Vereins eine mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft. Neben den Kosten dafür berechnet der Verein für die Hilfe bei der Selbsttötung eine Pauschale in Höhe von 4000 Euro, bei Paaren, die sich gemeinsam das Leben nehmen wollen, 6000 Euro.

Katholische Einrichtungen wehren sich

Letztes Jahr nahmen sich rund 40 Paare gemeinsam das Leben – dreimal so viele wie im Jahr zuvor, wie Rossbruch sagte. In der überwiegenden Mehrheit entscheiden sich den Angaben zufolge hochaltrige Menschen für die Sterbehilfe. Motive seien Multimorbidität und «Lebenssattheit».

In knapp 20 Fällen habe die Organisation Suizide von Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht waren, vermittelt, sagte Rossbruch. Darunter seien drei evangelische und zwei katholische Pflegeeinrichtungen gewesen. Während Suizidassistenz in evangelischen Einrichtungen «wesentlich liberaler» gesehen werde, lehnten katholische Einrichtungen dies weiter kategorisch ab, sagte Rossbruch. In den beiden Fällen seien die Menschen per Krankenhaustransport zu Angehörigen gebracht worden, um sich dort das Leben zu nehmen. Rossbruch kündigte an, dass der Verein in einem nächsten vergleichbaren Fall gegen die Einrichtung klagen wolle.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach angesichts des Anstiegs der Fallzahlen von einer «traurigen Dynamik» und einem «Geschäftsmodell mit der Selbsttötung». Vorstand Eugen Brysch bedauerte, dass der Bundestag nicht «wenigstens den Profit mit der Selbsttötungsassistenz» verboten habe. Eine angepasste Strafrechtsnovelle sei «überfällig». (epd/ pef)

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