Das breitgefächerte kirchliche Dienstleistungsangebot sei durch die Kirchensteuer-Initiative akut gefährdet: «Ein Ja zur Initiative wäre für das soziale Engagement der Kirchen ein rigoroser Einschnitt», so Urs Rechsteiner, Präsident der katholischen Kirchgemeinde Winterthur, in einer Mitteilung der beiden Kirchen. «Wir müssten unsere Dienstleistungen zugunsten der Allgemeinheit massiv abbauen.»
In der Stadt Winterthur summierten sich die gemeinnützigen Leistungen von reformierter und katholischer Kirche gemeinsam auf jährlich rund 13,5 Mio. Franken (im Jahr 2012). Dazu zählen Notfall-, Gefängnis- und Spitalseelsorge, Kirchenkonzerte, Vorträge und Kurse, Gassenarbeit und Mittagstische, Ferienlager sowie Aktivitäten in der Jugend- und Seniorenarbeit.
Rund die Hälfte der Kosten für die offene Jugendarbeit werde in Winterthur von den Kirchen getragen. Zudem profitiere eine Vielzahl von sozialen Institutionen von direkten Beiträgen der Kirchen. Allein in dieses gemeinnützige Leistungsangebot fliessen die Steuereinnahmen der Unternehmen, denn das Kirchengesetz verbietet es, die Steuergelder juristischer Personen für kultische – d.h. religiöse – Zwecke einzusetzen.
Der Wegfall der Steuerabgabe der juristischen Personen wäre für die Landeskirchen gravierend. In Winterthur würden sie rund ein Drittel ihrer Gesamteinnahmen verlieren. Bei den gemeinnützigen Leistungen müsste gar ein Einnahmenverlust von 70 Prozent, nämlich gut 9,5 Mio. Franken, hingenommen werden.
«Wie wir diesen Einnahmenausfall kompensieren könnten, ist schleierhaft. Auf Spenden in dieser Grössenordnung zu spekulieren oder mit einer entsprechenden Steuererhöhung für Kirchenmitglieder zu liebäugeln, verbietet sich von selbst», so Walter Hubmann, Finanzvorstand des reformierten Stadtverbands.