In den letzten Jahren zahlte der Kanton Solothurn den Kirchgemeinden der drei Landeskirchen rund 12 Millionen Franken aus der Finanzausgleichssteuer. Mit den Massnahmen zur Stabilisierung des Kantonshaushalts soll dieser Beitrag gekürzt werden. Ab 2020 erhalten die drei Landeskirchen noch 10 Millionen Franken, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei des Kantons Solothurn heisst.
Zeichen der Wertschätzung
Der Regierungsrat legte zudem fest, dass den Kirchen auch bei Einführung einer überarbeiteten Unternehmenssteuerreform III der volle Betrag zugesichert wird. Dies sei ein Zeichen für die Wertschätzung der gesellschaftlichen Leistungen der drei Landeskirchen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Gelder werden im Verhältnis der Mitgliederzahlen der Kirchen aufgeteilt.
Mit Genehmigung des Berichts durch den Regierungsrat tritt das Gesetzgebungsverfahren in die nächste Phase. Ziel sei es, die Vorlage 2018 dem Kantonsrat vorzulegen.