Das Corona-Virus versetzt Italien weiter in den Ausnahmezustand. Laut einem Regierungserlass vom 8. März sollen im ganzen Land vorläufig keine öffentlichen Gottesdienste mit Gläubigen gefeiert werden, wie die katholische Nachrichtenagentur «KNA» berichtet. Ebenso vom Verbot betroffen sind demnach Trauergottesdienste zu Begräbnissen.
Diese «äusserst starke Einschränkung wird von Seelsorgern, Priestern und Gläubigen mit Schmerzen und Schwierigkeiten angenommen», heisst es in einer Erklärung der italienischen Bischofskonferenz. Die Kirche akzeptiere die Massnahme nur im Willen, ihren Teil zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beizutragen.
Persönliches Gebet erlaubt
Die neue Regelung soll vorläufig bis zum 3. April gelten, wie die Nachrichtenagentur weiter berichtet. Bisher wurden zivile und religiöse Feiern lediglich in stark gefährdeten Gebieten in Norditalien verboten. Weiterhin möglich ist es, Kirchen und Kapellen für ein persönliches Gebet aufzusuchen. (no)