Die eintägige Synode verlief ohne längere Debatten. Wenig zu beanstanden gab der Tätigkeitsbericht, der von den Synodalen wohlwollend aufgenommen und ohne Gegenstimmen genehmigt wurde. Ebenfalls «keine rote Ampeln» enthielt die «erfreuliche» Jahresrechnung mit einem Ertragsüberschuss von 1,6 Millionen Franken, wie Andreas Aeschlimann von der Finanzkommission es auf den Punkt brachte. Mit 163 Ja-Stimmen wurde sie ohne Gegenstimmen angenommen.
Etwas ausführlicher diskutiert wurde die Mitarbeiterzeitschrift «Ensemble», die seit Herbst 2015 von den Landeskirchen Bern-Jura-Solothurn herausgegeben wird. Der Synodalrat stellte den Antrag, das Magazin weiterzuführen, und dieses inhaltlich und formal laufend neuen Erkenntnissen und geänderten Bedürfnissen anzupassen. Die Herausgabe der Zeitschrift, die sich an Behördenmitglieder, Mitarbeitende sowie Freiwillige richtet, wurde im Februar 2013 im Rahmen des Kommunikationskonzeptes vom Synodalrat beschlossen und in der Wintersynode 2014 von den Synodalen genehmigt.
«Ensemble» nicht «his masters voice»
Synodalratspräsident Andreas Zeller bezeichnete die Lancierung des Magazins als «geglückt». Er würdigte im Namen des Rats die «gelebte Zweisprachigkeit», die «Themenvielfalt», die «professionelle Bildsprache» sowie die «innerkirchliche und politische Aktualität» der Publikation. Der Themenmix erreiche ein heterogenes Publikum, und entgegen anfänglicher Bedenken sei die journalistische Unabhängigkeit gewahrt: «‹Ensemble› ist nicht ‹his masters voice›.» Mit einem jährlichen Budget von gut 200’000 Franken seien die Finanzen zudem «im Lot».
Die Synodalen folgten dem Antrag des Synodalrats zur Weiterführung des Magazins mit 155 Ja-Stimmen in weiten Teilen. Zusätzlich stimmten sie dem Antrag der Liberalen zu, eine Reflexionsgruppe einzusetzen. Das Beratergremium soll die inhaltliche Ausrichtung des Magazins engmaschig begleiten. Diverse Fraktionssprecher wünschten sich einen stärkeren Fokus auf die Aktivitäten der Kirchgemeinden und innovative kirchliche Projekte. Es ginge um die «Stärkung des Wir-Gefühls», so Christoph Beutler von der Positiven Fraktion.
Neue Leitsätze zu «Vision 21» unter Dach und Fach
«Von Gott bewegt. Den Menschen verpflichtet» lautet das Motto, das sich die Synode in Bezug auf die Zukunft der Kirchen Bern-Jura-Solothurn gibt. Nach gut vier Jahren legte der Synodalrat dem Kirchenparlament sieben Leitsätze zur Genehmigung vor – dieser Slogan soll die bisherige «Offene Such- und Weggemeinschaft» als Selbstbeschreibung der Kirchen Bern-Jura-Solothurn ablösen. Mehrheitlich begrüssten die Fraktionen das neue Leitbild, wenn auch von der Positiven Fraktion moniert wurde, dass «Jesus Christus» in den Leitsätzen fehle, während für die Offene Synode Fraktion der Aspekt der «Bewahrung der Schöpfung» aussen vor bleibe. Iwan Schulthess plädierte im Namen des Synodalrats dafür, unterschiedliche Formulierungswünsche zugunsten einer «starken, gemeinsamen Vision» aufzugeben. Eine Mehrheit der Synodalen folgte dem Antrag des Synodalrats und stimmte dem neuen Leitbild zu.
Leitplanken für neues Kirchengesetz
Am Nachmittag legte der Synodalrat dem Kirchenparlament sechs Leitsätze zur innerkirchlichen Umsetzung des neuen Landeskirchengesetzes vor. Diese sollen die Überführung in die neuen Rahmenbedingungen bis 2022 anleiten. Zu den Leitlinien gehören unter anderen die vorläufige Beibehaltung der geltenden Kirchenverfassung, das Festhalten an den drei kirchlichen Ämtern Sozialdiakonie, Katechese und Pfarramt sowie die Übernahme des kantonalen Personalrechts bei Pfarranstellungen. Kurt Zaugg von der Gruppe Offene Synode würdigte die Leitplanken als «wertvolle Stütze», es brauche diese zur Bewältigung der «Knochenarbeit an Kirchengesetz und Reglement». Sein Votum stand stellvertretend für die ausnahmslos zustimmenden Parolen der Synodalen. Mit 161 Ja-Stimmen wurden die Leitsätze vom Kirchenparlament angenommen.
Im September 2015 sprach sich der Grosse Rat dafür aus, das Verhältnis von Kirche und Staat zu entflechten und weiterzuentwickeln. In der Folge entwarf der Kanton unter aktiver Mitarbeit der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn ein neues Landeskirchengesetz. Der Grosse Rat wird den Entwurf zum Landeskirchengesetz im September 2017 behandeln. Dieses soll 2020 in Kraft treten.
Nein zur Stelle Gottesdienstentwicklung
Kontrovers diskutiert wurde schliesslich das letztes Geschäft des Tages. Die Aufstockung der gesamtkirchlichen kantonalen Arbeit im Bereich der Gottesdienstentwicklung wurde von einer Mehrheit der Synodalen kritisch beurteilt. Der Antrag des Synodalrats, das Projekt «Gottesdienst» mit 90 Stellenprozenten – dies entspricht einer Lohnsumme von ungefähr 110’000 Franken – zu versehen, wurde abgelehnt.