US-Urteil

Todeskandidat hat Anrecht auf geistlichen Beistand

Ein im US-Bundesstaat Texas zum Tod verurteilter Raubmörder darf sich bei der Hinrichtung seelsorgerlich begleiten lassen. Zu diesem Schluss ist das Oberste Gericht gekommen.

Laut einem Urteil des Obersten Gerichts der USA hat ein zum Tod Verurteilter bei der Hinrichtung Anrecht auf spirituellen Beistand mit Gebet und Handauflegen. Mit acht Stimmen zu einer Stimme verwarfen die Richterinnen und Richter am Donnerstag (Ortszeit) Vorschriften im Bundesstaat Texas, denen zufolge der Seelsorger nicht hörbar beten und den Verurteilten nicht berühren darf.

Texas hatte beides verboten mit der Begründung, Geistliche könnten die Exekution stören und Hinterbliebenen des Mordopfers im Zeugenraum ein «weiteres emotionales Trauma» zufügen. Handauflegen und Gebete seien «traditionelle Formen der Religionsausübung» und müssten erlaubt sein, widersprachen die Obersten Richter.

Bei dem Rechtsstreit hatte der wegen Raubmordes verurteilte John Ramirez geklagt. Die Restriktionen verletzten sein verfassungsmässiges Recht zum Ausüben seiner Religion. Ramirez' Seelsorger, Baptistenpastor Dana Moore, hatte ebenfalls protestiert. Berühren gehöre zum Segnen und zum gemeinsamen Gebet. Ramirez sei im Gefängnis Mitglied einer Baptistengemeinde geworden.

John Ramirez sollte bereits im September 2021 getötet werden. Wegen der Kontroverse um einen geistlichen Beistand wurde die Hinrichtung aufgeschoben. Die Vollzugsbehörde von Texas hat noch keinen neuen Termin bekanntgemacht. Pastor Moore lobte den Richterspruch. Allerdings stehe es dem Staat nun frei, einen neuen Exekutionstermin festzulegen.

In Texas werden mehr Todesurteile vollstreckt als in allen anderen US-Bundesstaaten. Viele Jahre war es üblich, dass der Gefängnispastor im Hinrichtungsraum für den Verurteilten betet und diesem die Hand auf den Fuss oder das Bein legt. (epd/no)