Widerstand gegen die Sozialhilfegesetz-Verschärfung des Zürcher Kantonsrats: Sechs Organisationen legten beim Bundesgericht Beschwerde ein gegen den Beschluss, dass Sozialhilfebezüger in Zürich nur noch eingeschränkt Einsprache gegen angeordnete Massnahmen einreichen können.
Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats setzte die Verschärfung im Januar dieses Jahres durch. Sozialhilfebezüger haben als Folge primär weniger Einspruchsrechte.
Unter den rekurrierenden Organisationen sind das Sozialwerk Pfarrer Sieber, Caritas und das Schweizerische Arbeiterhilfswerk. Der Beschluss des Kantonsrats sei schlicht nicht haltbar, teilten sie am 6. März mit. Folgt das Bundesgericht den Organisationen, müsste der Kanton Zürich die Gesetzesverschärfung aufheben.