SEK-Ethiker zur PID: «Das Leben ist nicht schwarzweiss»

Frank Mathwig, Beauftragter für Theologie und Ethik beim Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund SEK, kritisiert in einem Kommentar die Berichterstattung zur Haltung des SEK bezüglich der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der SEK-Ethiker äussert darin nochmals die Haltung des Kirchenbundes zur PID.

Ethiker Frank Mathwig zur PID: «Der Pseudoliberalismus engt Freiheit und Pluralität menschlicher Lebewesen ein.» (Bild: zVg/SEK)

1. «Kirchenbund sagt Nein zur PID»

2. «Kirchenbund gegen PID-Vorlage»

3. «SEK lehnt Präimplantationsdiagnostik ab – wenn auch nicht ganz»

So lauten einige Überschriften in der Presse (Link zum PID-Artikel von ref.ch zum Thema am Ende des Textes) zur Stellungnahme des Kirchenbundes anlässlich der Volksabstimmung zur Verfassungsänderung von Art. 119 BV. Das klingt nach «Ein bisschen Frieden ist wie ein bisschen schwanger».

Allerdings sind alle Titel falsch:

1. Der Kirchenbund sagt nicht Nein zur PID.

2. Es geht nicht um eine PID-Vorlage, sondern um eine rechtliche Voraussetzung für PID.

3. Der Kirchenbund lehnt PID nicht ab, sondern argumentiert für ihre Zulassung unter restriktiven, klar definierten Bedingungen.

Warum ein klares Nein zur Verfassungsrevision?

1. Weil die Verfassungsänderung die künstliche Befruchtung und eine mögliche PID nicht mehr mit dem Zweck der Schwangerschaft, sondern mit den Interessen der Fortpflanzungsmedizin begründet.

2. Weil der objektive Embryonenschutz in der Verfassung, nach dem künstlich erzeugte Embryonen ein Recht auf Entwicklung haben, mit dem Revisionsvorschlag wegfällt.

Welcher Verfassungsänderung würde der Kirchenbund zustimmen?

Einem revidierten Art. 119 BV, der…

1. den (herausgefallenen) Embryonenschutz ausdrücklich in die Verfassung aufnimmt und

2. die künstliche Befruchtung und PID ausschliesslich auf die Herbeiführung einer Schwangerschaft beschränkt.

Warum ein bedingtes Ja zur PID?

Weil der Kirchenbund die Not von Paaren anerkennt, die fürchten, ihre genetischen Veranlagungen zu schweren Krankheiten und Behinderungen an ihre Kinder weiterzugeben. PID muss aber auf solche Paare beschränkt sein. Worüber nachgedacht werden muss:

1. Über die politische Banalisierung grundlegender Fragen auf eine Ja- und Nein-Alternative.

2. Über den Pseudoliberalismus, der die Freiheit und Pluralität menschlicher Lebensweisen zunehmend einengt und uniformiert.

3. über Scheinmoral und Irrationalität: Was unterscheidet das verbotene Aussortieren von männlichen Embryonen, weil sich das Paar ein Mädchen wünscht, von dem erlaubten Aussortieren von Embryonen mit Trisomien, weil sich das Paar ein Kind ohne Trisomie wünscht? Nichts! Denn für das Verbot der Geschlechterwahl gibt es nur den einen Grund, dass das Recht eines Embryos darauf, ausgetragen zu werden, stärker wiegt als der Wunsch des Paares.

Wenn dieser Grundsatz zutrifft, dann gilt er für alle Embryonen gleich: Keinem Embryo – ob männlich oder mit Trisomie – kann unterstellt werden, nicht geboren werden zu wollen.

So viel steht fest: Simple Schwarzweissparolen und Argumentationsverzicht reichen für fundamentale existenzielle Entscheidungen, die wir uns – vielleicht manchmal zu – leichtfertig zumuten, nicht aus.

 

 

Frank Mathwig ist Beauftragter für Theologie und Ethik beim Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund und Titular- professor für Systematische Theologie/Ethik an der Theologischen Fakultät Bern.

Dieser Kommentar erschien am 8. Mai in der Reformierten Presse.


Artikel «SEK lehnt Präimplantationsdiagnostik ab – wenn auch nicht ganz»