Gericht verbietet pro-palästinensische Parole
Bei zwei pro-palästinensischen Demonstrationen in Düsseldorf und Duisburg untersagte die Polizei den Veranstaltern jeweils die Parole «From the river to the sea – Palestine will be free». Dies sei rechtmässig gewesen, urteilte nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es wies zwei entsprechende Klagen von Veranstalterinnen der Kundgebungen ab.
Zwar ist die Parole nach Auffassung des Gerichts nicht per se antisemitisch. Sie sei aber ein Kennzeichen sowohl der in Deutschland seit dem 2. November 2023 verbotenen Vereinigung Samidoun als auch der palästinensischen Terrororganisation Hamas. Beide Vereinigungen hätten sich die Parole «durch ständige Übung» zu eigen gemacht, erklärten die Richter. «Damit ist deren Verwendung grundsätzlich verboten.»
Rechtswidrig sei hingegen gewesen, die Verwendung von Parolen wie «Yalla Intifada», «Kindermörder Israel» oder «Stoppt den Genozid / Völkermord» zu untersagen. Die Polizeipräsidien von Duisburg und Düsseldorf hätten dies anerkannt.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. (epd/ vbu)