Klimaschäden
Pakistanische Landwirte verlangen Schadenersatz
Mehr als 40 pakistanische Bauern fordern von deutschen Konzernen Schadenersatz wegen Klimaschäden. Die Ansprüche richteten sich gegen die Unternehmen RWE und Heidelberg Materials, wie die Menschenrechtsorganisationen medico international und «European Center for Constitutional and Human Rights» (ECCHR) mitteilten. Die beiden Organisationen unterstützen die Betroffenen dabei, ihre Forderungen geltend zu machen.
Die 43 Landwirtinnen und Landwirte aus der stark von Fluten geschädigten pakistanischen Provinz Sindh fordern laut ihrer deutschen Rechtsanwältin mehr als eine Million Euro Entschädigung für Ernteausfälle. Entsprechende Aufforderungsschreiben seien verschickt worden. Das sei der erste Schritt des rechtlichen Verfahrens.
«Mitverantwortlich für Klimakrise»
Die verheerende Flutkatastrophe in Pakistan 2022 sei laut Gutachten durch den Klimawandel deutlich verstärkt worden, sagte die ECCHR-Rechtsexpertin. Der Stromerzeuger RWE und der Zementhersteller Heidelberg Materials gehörten zu den grössten drei Emittenten von CO2 in Deutschland. Somit seien sie mitverantwortlich für die Klimakrise. Die beiden Unternehmen wüssten seit mindestens 60 Jahren von den Folgen ihrer Emissionen für Mensch und Umwelt, betonte die Juristin. «Wer signifikant emittiert und damit zu klimabedingten Schäden beigetragen hat, muss sich auch angemessen an den Kosten beteiligen.»
Durch extremen Starkregen ausgelöste Überschwemmungen hatten 2022 in Pakistan wirtschaftliche Schäden in Höhe von bis zu 30 Milliarden US-Dollar verursacht. Mindestens 1700 Menschen wurden getötet, 33 Millionen waren betroffen. Sindh war die am stärksten betroffene Provinz.
Im Mai dieses Jahres hatte das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen in Hamm über eine «Klimaklage» eines peruanischen Kleinbauern gegen den Energiekonzern RWE verhandelt. In einer bundesweiten Präzedenzentscheidung wies das Gericht die Klage zwar ab, weil eine konkrete Verursachung durch den Energiekonzern nicht nachgewiesen werden könne. Zugleich erklärte das Gericht, dass im Grundsatz Grossemittenten für klimabedingte Schäden im Ausland haftbar gemacht werden können.
Premiere in der Schweiz
In der Schweiz reichten drei Indonesier und eine Indonesierin Anfang 2023 Klage beim Kantonsgericht Zug gegen den Zementkonzern Holcim ein. Sie verlangen Schadenersatz und verschiedene Massnahmen vom Unternehmen, weil ihre Heimat, die Insel Pari, wegen des Klimawandels immer stärker überflutet wird und zu versinken droht. Die Kläger werden unter anderem vom Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks) unterstützt (ref.ch berichtete).
Vor rund zwei Monaten kam es zu einer ersten Verhandlung in Zug (ref.ch berichtete). Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung, sondern um die Frage, ob die Voraussetzungen für einen Prozess überhaupt gegeben sind. Das Gericht hat bisher kein Urteil publiziert.
Für Aufsehen sorgte hierzulande ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das 2024 den Schweizer Klimaseniorinnen recht gab und ungenügenden Klimaschutz als Verletzung der Menschenrechte beurteilte (ref.ch berichtete). (epd/ gab)