Österreich erlaubt Verhüllung wegen eisiger Temperaturen

Angesichts der Kälte erlaubt Österreich Ausnahmen vom Verhüllungsverbot. «Bei diesen Temperaturen wird kein Polizist jemanden belangen, der sein Gesicht zum Schutz vor Kälte verhüllt», sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Wien.


In Österreich darf der Schal ums Gesicht gebunden werden, ohne dass man sich vor einer Strafe fürchten muss. Seit dem 1. Oktober 2017 muss eigentlich jede Person das Gesicht von der Stirn bis zum Kinn zeigen. Das Gesetz zielt unter anderem auf islamische Frauen, die Burka oder Nikab tragen.

Bei eisigen Temperaturen habe das Gesetz aber Ausnahmen vorgesehen, sagte der Sprecher weiter. Ein konkreter Wert wurde allerdings nicht angegeben. «Da ist das Fingerspitzengefühl der Beamten gefragt.»

Generell gebe es wenig Ärger und entsprechend wenig Anzeigen rund um das Burkaverbot, das die Integration fördern soll. Auch Touristen aus dem arabischen Raum würden Verständnis zeigen. (sda/bat)