Wie der Kardinal am 19. März in Paderborn sagte, sähen sich heute dagegen viele evangelische Kirchen – besonders in Europa – ausdrücklich als «Kirche». Sie verstünden die Rede von «kirchlichen Gemeinschaften» als abwertend, ohne dass der jeweilige Kirchenbegriff immer klar bestimmt sei. Im ökumenischen Dialog herrsche deshalb Klärungsbedarf, was als Kirche zu verstehen sei, wer als Kirche gelten könne und wer befugt sei, dies zu entscheiden, fügte Koch hinzu.
Zentrale Frage muss geklärt werden
Wichtig ist aus Sicht Kochs dabei die Frage, ob die Reformation des 16. Jahrhunderts als «Bruch» mit der Tradition gesehen werde oder ob sich die daraus hervorgegangenen Gemeinschaften «in Kontinuität mit der gesamten Tradition der Kirche» verstünden. Dann könne eine gemeinsame Rückbesinnung auf das in den beiden ersten Jahrhunderten entwickelte Kirchenverständnis eine Grundlage für die weitere Entwicklung der ökumenischen Beziehungen hin zur Kirchengemeinschaft bilden. Auf dieser Basis könne dann eine «Gemeinsame Erklärung zu Kirche, Sakrament und Amt» formuliert werden.
Reformationsjubiläum günstiger Zeitpunkt für Ökumene
1999 hatten der Päpstliche Einheitsrat und der Lutherische Weltbund eine «Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre» unterzeichnet, die als eines der wichtigsten Dokumente der bisherigen ökumenischen Dialoge gilt und der sich 2006 auch der Weltrat der methodistischen Kirchen angeschlossen hat.
Der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen äusserte sich bei der Jahrestagung des Wissenschaftlichen Beirats des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik.
Der Erzbischof von Paderborn, Hans-Josef Becker, bezeichnete das Reformationsgedenkjahr 2017 in seinem Grusswort als «Kairos» (günstiger Zeitpunkt) für die Ökumene, der nicht verpasst werden dürfe. Er hoffe, dass dabei in einem Gottesdienst der Versöhnung die gemeinsame Verantwortung aller ökumenischen Partner für ein christliches Zeugnis in der Welt deutlich gemacht werden könne. (kath.ch)