Nationalrat

Afghaninnen sollen nicht mehr grundsätzlich Asyl erhalten

Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat hat mehreren Vorstössen zugestimmt, die Verschärfungen im Asylwesen fordern. Nun ist der Ständerat an der Reihe.

Mit der Annahme mehrerer Vorstösse für weitere Verschärfungen im Asylwesen hält die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat den Druck auf den Kurs des Bundesrats weiter aufrecht.

Angenommen wurde unter anderem eine Motion von Gregor Rutz (SVP/ZH). Der Bundesrat soll beauftragt werden, die Praxis bei der Behandlung von Asylgesuchen von Afghaninnen wieder zu ändern. Dies so, dass sie sich nicht mehr grundsätzlich für den Erhalt von Asyl eignen, sondern nur noch für den Status als vorläufig Aufgenommene.

Ebenfalls stimmte der Nationalrat einem Vorstoss zu, wonach Doppelbürgern, die wegen schwerster Verbrechen verurteilt worden sind, das Bürgerrecht entzogen werden kann. Auch die Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation sowie deren Finanzierung oder Unterstützung soll zu einem Bürgerrechtsentzug führen. Die SVP-Fraktion wollte auch als Gefährder eingestufte Personen beim Bürgerrechtsentzug miteinbeziehen. Zu Letzterem sagte der Rat aber Nein.

Zustimmung gab es auch für die Forderung, sogenannte «Return Hubs», also Rückkehrzentren in Drittstaaten, zu ermöglichen. Abgelehnt wurde hingegen ein SVP-Vorstoss für zwingende Landesverweisungen bei Freiheitsstrafen ab einem Jahr.

Der Bundesrat hatte im Vorfeld alle neun im Rat debattierten Vorstösse abgelehnt. Über die vom Rat angenommenen muss als Nächstes der Ständerat entscheiden. (sda/ eba)

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