Maske tragen im Gottesdienst
Dass der Bundesrat die Massnahmen gegen die Pandemie verstärkt, stand bereits am Dienstag ausser Frage. Wegen der sich zuspitzenden Lage in den Spitälern handelt er nun rasch. Ab Montag und erst einmal bis am 24. Januar 2022 gilt ein strikteres Corona-Regime, um die Zahl schwer Erkrankter möglichst zu minimieren.
Die Zertifikatspflicht wird aus diesem Grund auf alle Innenräume ausgeweitet. Ausgenommen davon ist der private Rahmen. Für Treffen im Familien- und Freundeskreis mit mehr als zehn Personen empfiehlt der Bundesrat ein Zertifikat, sieht aber keine Pflicht und auch keine Bussen vor. Eine Ausnahme bei der Zertifikatspflicht gilt zudem für Gottesdienste, an denen weniger als 50 Personen teilnehmen.
Ebenfalls ausgeweitet wird die Maskenpflicht. Neu gilt sie drinnen überall dort, wo auch die Zertifikatspflicht gilt. Davon betroffen sind auch Gottesdienste. Ausgenommen von der Regelung sind private Treffen.
Zudem können Betriebe und Veranstalter eine 2G-Regel einführen. Ab Montag gilt zudem eine «dringliche» Homeoffice-Empfehlung. Wer doch im Büro und dort nicht alleine arbeitet, muss eine Maske tragen. Fallen gelassen hat der Bundesrat dagegen seinen am Dienstag präsentierten Vorschlag, die Kantone zu flächendeckenden Reihentests an Schulen zu verpflichten. Die Rückmeldungen dazu aus den Kantonen waren überwiegend negativ. (sda/no)