96,63 Prozent der Stimmberechtigten befürworteten die neue Verfassung der reformierten Kirche des Kantons Luzern, wie diese nach dem Urnengang vom Sonntag bekanntgab. Bevor die Verfassung jedoch zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, muss sie noch durch den Kantonsrat genehmigt werden.
Austrittsvertrag wurde angenommen
Die reformierten Teil-Kirchgemeinden von Horw und Meggen-Adligenswil-Udligenswil haben mit der Abstimmung vom 6. Dezember einen Schritt in Richtung Selbständigkeit von der Kirchgemeinde Luzern getan. In Horw haben 91 Prozent und in Meggen-Adligenswil-Udligenswil 92,6 Prozent Reformierte den Austrittsvertrag angenommen. Bis die zwei Teil-Kirchgemeinden sich verselbständigen können, sind allerdings noch einige Hürden zu überwinden, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Hürden bis zur Selbständigkeit
Als erstes werde das Parlament der reformierten Kirchgemeinde Luzern Anfang März 2016 in einer Sondersession über die zwei Austrittsverträge befinden. Bei deren Annahme könnten alle Mitglieder der Kirchgemeinde im September 2016 darüber abstimmen. Zum Schluss müsste dann auch noch die Synode der Kantonalkirche den Verträgen zustimmen. Wenn alle Hürden genommen sind, werden Horw und Meggen-Adligenswil-Udligenswil per 1. Januar 2017 zu selbständigen Kirchgemeinden in der reformierten Kirche des Kantons Luzern.