Deutschland
Parteikollegin Spahns will Leihmutterschaft im Ausland unter Strafe stellen
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König will das Strafrecht in Sachen Leihmutterschaft verschärfen. Eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, sollte nicht nur im Inland verboten und strafbewehrt sein, sondern auch im Ausland, sagte die familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsbundestagsfraktion der «Neuen Zürcher Zeitung». Bislang sind Auslands-Leihmutterschaften straffrei.
König sagte: «Wenn wir Leihmutterschaft im Inland aus guten Gründen für ethisch unvertretbar halten, sie verbieten und das strafbewehren, gibt es keinen Grund, dies nicht auch für eine ausländische Leihmutterschaft so zu regeln.» Sie wies zudem auf die Ungerechtigkeit hin, dass wohlhabende Deutsche das Verbot im Ausland gefahrlos umgehen würden.
König positioniert sich damit gegen ihren Parteifreund und früheren Fraktionschef Jens Spahn, der zusammen mit seinem Mann und mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater geworden war. Die CDU-Abgeordnete nannte die in Italien geltende Regelung als mögliches Vorbild, wenngleich dort hohe Geld- und auch Haftstrafen drohten. «Wir müssen abwägen, ob bestimmte Sanktionen, wenn auch nicht in dieser Härte, auch für unser Land infrage kommen», sagte König.
Die Debatte um Jens Spahn hat auch die deutsche Theologin, Feministin und Publizistin Antje Schrupp in einem Gastbeitrag für ref.ch aufgegriffen. Sie hält die Kritik an Jens Spahn nicht für unberechtigt, aber für zu kurz gegriffen. Warum es bei der Leihmutterschaft aus ihrer Sicht keine perfekte Lösung gibt, lesen Sie hier. (epd/gab)