Kommission will Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats verlangt eine verbindliche Sorgfaltsprüfungspflicht zu Menschenrechten und Umwelt für Unternehmen. Sie hat eine entsprechende Kommissionsmotion verabschiedet. Dies hat die Initiative «Recht ohne Grenzen» am 2. September mitgeteilt.

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(Bild: Recht ohne Grenzen)

Im Mai dieses Jahres erschien der Bericht des Bundesrates zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Dieser wurde von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) bestellt und zeigte, wie die Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Gesetz verankert werden könnten, wie «Recht ohne Grenzen» schreibt.

Die APK-N habe nun den logischen zweiten Schritt gemacht und eine Motion verabschiedet, in der sie eine entsprechende Gesetzesvorlage bei der Aktienrechtsrevision oder in einem eigenen Projekt verlangt. Damit sei eine erste Hürde für die Umsetzung der Petition «Recht ohne Grenzen» überwunden, die 2012 mit 135‘000 Unterschriften eingereicht wurde.

Die Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht wäre ein «bedeutender Schritt, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen präventiv zu vermeiden», wie es weiter heisst. «Recht ohne Grenzen» fordert die eidgenössischen Räte auf, den von der APK-N eingeschlagenen Weg zu bestätigen.

«Recht ohne Grenzen» ist eine Kampagne von rund 50 Menschenrechtsorganisationen und Hilfswerken, Umwelt- und Frauenverbänden, kirchlichen Gruppen und Gewerkschaften.