Mit dem Mieterlass für Gewerbetreibende wolle die Reformierte Kirche ein Zeichen der Solidarität setzen und ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen, heisst es in einer Medienmitteilung vom 28. Mai. Auch Organisatoren von Veranstaltungen, die aufgrund der Corona-Massnahmen nicht stattfinden konnten, sollen davon profitieren.
Anfang April hatte der Corona-Krisenstab der Kirchgemeinde beschlossen, allen Gewerbemietern auf Anfrage einen Aufschub der Mietzahlungen bis Ende Juni zu gewähren. Bis Ende April hätten rund ein Dutzend Mieter mit einem monatlichen Mietertrag von etwa 23’000 Franken eine solche Stundung beantragt.
Kirchenpflege muss Kredit beantragen
Voraussichtlich werde die Kirchgemeinde durch die ausfallenden Mieten 100’000 Franken weniger einnehmen, heisst es in der Mitteilung weiter. Deshalb beantrage die Kirchenpflege dem Kirchgemeindeparlament einen entsprechenden Rahmenkredit. Bis zum Entscheid des Kirchgemeindeparlaments blieben die ausstehenden Mietzahlungen gestundet. (mos)