USA

Katholische Kindergärten gehen wegen LGBTQ-Regeln vor Gericht

Das Oberste US-Gericht befasst sich mit einer Klage katholischer Einrichtungen. Sie erhalten keine staatliche Zuschüsse, weil man ihnen Diskriminierung von LGBTQ-Personen vorwirft.

Zwei römisch-katholische Kindergärten im US-Bundesstaat Colorado haben geklagt, weil sie die Religionsfreiheit verletzt sehen. Das Oberste Gericht der USA befasst sich diese Woche damit.

Der Auslöser war, dass der US-Bundesstaat die Kindergärten nicht an einem Förderprogramm teilnehmen liess, weil sie keine Kinder aus LGBTQ-Familien aufnehmen. Das Programm subventioniert die Betreuung und den Unterricht für drei- und vierjährige Kinder. Teilnehmende Schulen dürfen jedoch niemanden wegen seiner Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminieren.

Die katholischen Pfarreien St. Mary in Littleton und St. Bernadette aus Lakewood zogen gemeinsam mit der römisch-katholischen Erzdiözese Denver vor Gericht. Ihr Argument: Die Vorschrift für die Teilnahme am Förderprogramm verstosse gegen den Grundsatz der Religionsfreiheit. Die kirchlichen Einrichtungen verlangten von allen Familien, deren Kinder die katholische Schule besuchen, die kirchliche Lehre zu Sexualität und Ehe anzuerkennen und zu unterstützen.

Das Verhältnis von Kirche und Staat sorgt in den USA immer wieder für Streit. Laut Verfassung darf der Staat Religionen weder benachteiligen noch bevorzugen. Das neunköpfige Oberste Gericht hat in den vergangenen Jahren mehrfach Personen und Institutionen recht gegeben, die dem Staat religiöse Diskriminierung vorwarfen.

2020 urteilte das Oberste Gericht, der Bundesstaat Montana dürfe religiöse Schulen nicht grundsätzlich von einem Beihilfeprogramm ausschliessen. 2022 befand das Gericht, ein Schulfinanzierungsgesetz im Bundesstaat Maine, das bestimmte religiöse Schulen ausschliesst, sei nicht verfassungskonform.

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump und der US-amerikanische Evangelikalenverband National Association of Evangelicals (NAE) haben sich auf die Seite der klagenden Kindergärten gestellt. Das Urteil zu dem Fall wird für das nächste Jahr erwartet. (epd/ dst)

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