Das Volksbegehren, das am 28. Februar an die Urne kommt, negiere nicht nur das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, sondern blase auch zum Angriff auf das humanitäre Völkerrecht, heisst es in einer Mitteilung auf dem Internetportal des Heks.
Drohende Willkür
Das Heks argumentiert, mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sei das Parlament dem Verfassungsauftrag in Bezug auf die Ausschaffung straffällig gewordener Ausländerinnen und Ausländer bereits vollumfänglich nachgekommen. Mit der «extremen Initiative» drohe nun aber ein rechtliches Willkürsystem, welches «das Prinzip der Verhältnismässigkeit zum Einsturz bringe». Das Heks empfiehlt die Ablehnung der Initiative, da sie «in einem eklatanten Widerspruch zu den Werten und humanitären Grundsätzen des Heks und des Rechtsstaates Schweiz» stehe.