Eingereicht wurde die Klage gemäss einer Mitteilung des Heks bereits Mitte Mai beim Zivilgericht Basel-Stadt. Am Montag hatte die evangelisch-reformierte Monatszeitung «Reformiert» darüber berichtet.
Im umstrittenen Kommentar in der «Basler Zeitung» (Baz) wirft Gastkommentator David Klein dem Heks vor, dieses habe Spendengelder veruntreut, in dem es antisemitische Aktionen fördere. «Das Hilfswerk der evangelischen Kirchen (Heks) unterstützt Antisemitismus», hiess es bereits im Untertitel des Kommentars (Link zum vollständigen «BaZ»-Text am Ende des Beitrages).
Der Vorwurf: Heks veruntreue Spendengelder
Im Artikel vom 25. März hiess es weiter, mit seinen antiisraelischen Aktivitäten verstosse das Heks gegen das eigene Stiftungsstatut und veruntreue Spendengelder. Konkret vorgeworfen wurde dem Hilfswerk, es unterstütze «die Marketingstrategie von milliardenschweren Grossverteilern mit spendenfinanzierten Inseraten». Die Heks stütze mit Spendengeldern gar Strafmassnahmen gegen Israel, wie die Kennzeichnung von israelischen Produkten, «ähnlich der Kennzeichnung von Juden im Mittelalter», schrieb Gastkommentator Klein.
Zumindest im auf der Website des «BaZ» publizierten Artikel wurde der Basler Musiker aber nicht als Gastkommentator ausgewiesen. Das Heks bezeichnete die Äusserungen Kleins in der «BaZ» in der Mitteilung als ehrverletzend. Das Hilfswerk sieht sich «durch diese tatsachenwidrige Unterstellung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt».
«BaZ»-Gastautor wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm vor Gericht
Das Heks hat nach eigenen Angaben zunächst versucht, sich mit der «BaZ» zu einigen. Diese habe sich aber geweigert, «den Tatbestand der Persönlichkeitsverletzung auf aussergerichtlichem Wege anzuerkennen und eine entsprechende publizistische Wiedergutmachung zu leisten», schreibt das Hilfswerk.
Eineinhalb Monate nach der Veröffentlichung des Kommentars in der «BaZ» war Klein von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm verurteilt worden. Klein hatte vergangenes Jahr Muslime mit Nazis verglichen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, da Klein diesen beim Basler Strafgericht angefochten hat. (sda)
Text «Schweizer Spendengelder für Vorurteile» («BaZ vom 25. März 2015)