Härtefallkommission im Kanton Zürich bleibt bestehen

Abgewiesene Asylbewerber und Sans-Papiers haben im Kanton Zürich auch künftig bei Härtefallgesuchen eine beratende Kommission an ihrer Seite. Das Stimmvolk lehnte die Abschaffung der Härtefallkommission mit 68,2 Prozent Nein-Stimmen deutlich ab.

Predigerkirche: Nach ihrer Besetzung 2008 wurde die Härtefallkommission wieder eingeführt.
Predigerkirche: Nach ihrer Besetzung 2008 wurde die Härtefallkommission wieder eingeführt. (Bild: zhrefch/Thomas Ter-Nedden)

Die Härtefallkommission sei ein Mosaikstein in der Asylpolitik, der wesentlich zur Beruhigung und Versachlichung beigetragen habe. Man könne davon ausgehen, dass es die Härtefallkommission im Kanton Zürich «noch viele Jahre» geben werde, sagte der Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) Fehr.

Die Kommission hat die Aufgabe, Härtefallgesuche von abgewiesenen Asylsuchenden und Sans-Papiers zu prüfen. Entscheiden kann sie jedoch nicht – sie gibt lediglich Empfehlungen ab.

Kommt die Härtefallkommission zu einem anderen Schluss als das Migrationsamt, landet das Dossier auf dem Tisch des Sicherheitsdirektors. Stimmt dieser dem Härtefallgesuch zu, wird es ans Staatssekretariat für Migration (SEM) weitergeleitet, das dann definitiv über Ausweisung oder Aufnahme entscheidet.

Besetzung der Predigerkirche war Anstoss

Im Kanton Zürich existierte bereits von 1999 bis 2002 eine Härtefallkommission. Das konsultative Gremium war aber nur mit wenigen Kompetenzen ausgestattet und beantragte nach drei Jahren die Selbstauflösung.

Den Anstoss zur Wiedereinführung gab die Besetzung der Zürcher Predigerkirche im Jahr 2008. Mit der Aktion kritisierte damals eine Gruppe von Sans-Papiers die restriktive Praxis des kantonalen Migrationsamtes. Im September 2009 nahm die Kommission ihre Tätigkeit auf.

Zwischen 2010 und 2014 hat die Härtefallkommission insgesamt 242 Gesuche beurteilt. Der Vorsteher der Sicherheitsdirektion unterstützte von den 45 Gesuchen, die ihm vorgelegt wurden, deren 23, also knapp die Hälfte. (sda)