Feministisches Momentum
Rosa Gutknecht und Elise Pfister waren Pionierinnen. Als erste Frauen in der Schweiz studierten sie Theologie mit dem Ziel, Pfarrerinnen zu werden. Pfister übernahm 1918 eine Stelle im Neumünster, Gutknecht im selben Jahr im Grossmünster. Das Duo wurde zwar im Amt eingesetzt und ordiniert, war männlichen Berufskollegen aber nicht gleichgestellt: Gutknecht und Pfister waren keine vollberechtigten Pfarrerinnen, sondern sie wirkten als Pfarrhelferinnen. Sie durften den Pfarrer zwar vertreten und sie predigten regelmässig, in erster Linie übernahmen sie aber Verwaltungsaufgaben.
Der Grund dafür war eine gesetzliche Hürde: Eigentlich wollte die Zürcher Kirche bereits 1921 die Kirchenordnung anpassen und festschreiben, dass auch Frauen zur Wahl in ein vollwertiges Pfarramt zugelassen sind. Der Regierungsrat aber verweigerte seine Zustimmung, und das Bundesgericht stützte den Entscheid.
Erst 1963 änderte sich diese Grundlage. Zwölf Theologinnen wurden am 17. November im Gottesdienst im Grossmünster ordiniert und gleichberechtigte Pfarrerinnen. Eine davon war Greti Caprez-Roffler, die rund dreissig Jahre zuvor als 25-Jährige in Furna im Prättigau zur Pfarrerin gewählt worden war.
In historischen Bildern greift die Redaktion Momente der Zeitgeschichte auf, die in der reformierten Landschaft Relevanz haben. Die Texte in der Rubrik «Zeitzeuge» erscheinen in loser Folge. (red)
Die zwölf Frauen seien als «vollberechtigte Glieder in das zürcherische Ministerium aufgenommen», hiess es damals in einem Bericht in der «Neuen Zürcher Zeitung». Der damalige Kirchenratspräsident, Pfarrer Robert Kurtz, habe den Augenblick als «historisch» bezeichnet. «Das neue Gesetz sagt nichts anderes als Ja zum Wirken Gottes, der die Grenzen der Geschlechter in der Berufung zum Dienst überschritten hat», schrieb die «NZZ» weiter.
Die Gemeinde habe sich an der «schlichten und kurzen» Ordinationsfeier mit Gesang beteiligt, die Pfarrerinnen hätten sich mit einem klaren Ja zu den Grundsätzen ihres Glaubens bekannt. Von 1964 an konnten sich die Frauen damit nach dem Studium und einem Praktikumsjahr von einer Kirchgemeinde anstellen und als Pfarrerin wählen lassen — sieben Jahre bevor das Abstimmungs- und Wahlrecht auf eidgenössischer Ebene kam.