Thöny äusserte sich an einer gemeinsamen Medienkonferenz der reformierten und der katholischen Landeskirche. Einen Plan B, der im Falle der Annahme der Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen zum Zuge käme, gebe es nicht, bestätigte Thöny Medienberichte.
Gegenüber der Presseagentur Kipa sagte der Kirchenratspräsident am 21. August, man gehe davon aus, dass das Volksbegehren der Bündner Jungfreisinnigen an der Urne scheitere. Und zwar, weil die Regierung der Initiative ablehnend gegenüber stehe und zudem 80 Prozent der Bevölkerung einer Landeskirche angehörten.
Die Bündner Regierung hatte das Volksbegehren in der Woche zuvor zur Ablehnung empfohlen. Eine Annahme hätte zur Folge, dass ein «wesentlicher Teil» der kirchlichen Angebote ausserhalb des Kultusbereichs nicht mehr finanzierbar wäre, schrieb die Regierung in einer Stellungnahme. Es handle sich dabei um soziale, karitative und kulturelle Angebote, die von den Kirchen für die Allgemeinheit erbracht würden.
Ein Ja an der Urne hätte «gravierende Folgen» für die Finanzen der Kirche. Nach Angaben der Regierung würden bei der katholischen Landeskirche über 90 Prozent der Einnahmen wegfallen; bei der reformierten Landeskirche wäre es rund ein Drittel. Im Oktober wird der Grosse Rat, das Parlament des Kantons Graubünden, über das Volksbegehren debattieren. Die Kirchen werden sich nach Aussage von Thöny im Anschluss daran noch einmal zu Wort melden.
Im eigentlichen Abstimmungskampf würden Kirchenvertreter aber nicht mehr öffentlich auftreten, «weil wir eine öffentlich-rechtliche Organisation sind», so der Kirchenratspräsident gegenüber Kipa. Es werde sich ein überparteiliches Komitee bilden, das im Abstimmungskampf aktiv werde. Die Abstimmung über die Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» dürfte im ersten oder zweiten Quartal 2014 stattfinden.