Flicken am «letzten Netz»
Der Titel der Initiative, die der Zürcher Kantonsrat demnächst behandeln wird, klingt vielversprechend: «Für eine faire und solidarische Sozialhilfe im Kanton Zürich». Schliesslich ist Gerechtigkeit nicht unbedingt das Schlagwort, mit dem die Sozialhilfe in den vergangenen Jahren Schlagzeilen machte.
Immer wieder wurden Fälle publik, in denen Gemeinden landesweit Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ganz offenkundig fernhalten oder loswerden wollten. Für Schlagzeilen sorgte zuletzt die Stadt Dübendorf (Kanton Zürich), die Sozialhilfeempfänger systematisch diffamierte und überwachte. Im national vielleicht bekanntesten Fall griff der Stadtpräsident von Rorschach (SG) vor einigen Jahren persönlich zum Telefon, um eine Sozialhilfeempfängerin vom Zuzug in «seine» Stadt abzuhalten.
Die Zürcher Initiative setzt bei der Wurzel des Problems an: der Finanzierung der Sozialhilfe. Denn diese ist Sache der Kantone und Gemeinden. In Zürich wie auch in vielen anderen Kantonen berappen die Gemeinden den grössten Teil der Ausgaben. Damit haben sie einen Anreiz, die Sozialhilfekosten tief zu halten. Ein negativer Wettbewerb um Sozialhilfebezüger sowie manchmal auch Druck und Schikanen sind die Folge.
Zu vierzig Prozent solidarisch
Konkret fordert die von EVP-Kantonsrat Walter Meier eingebrachte parlamentarische Initiative, dass im Kanton Zürich neu vierzig Prozent der Sozialhilfe durch einen Fonds finanziert werden, der von den Gemeinden solidarisch und im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Einwohnerzahl geäufnet wird. Weitere vier Prozent übernimmt wie bis anhin der Kanton Zürich. Die übrigen 56 Prozent übernimmt wie bisher die Wohngemeinde. Mit der neuen Regelung würden Gemeinden mit tiefen jene mit hohen Sozialhilfekosten zumindest teilweise finanziell unterstützen.
«Fair und solidarisch» soll die Sozialhilfe im Kanton Zürich damit werden – wobei die Initianten damit in erster Linie Gerechtigkeit bei der Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Kassen der Behörden meinen. Gemäss EVP-Kantonsrat Walter Meier, Hauptinitiant der Zürcher Initiative, ist die Initiative schlicht darum nötig, weil einzelne Gemeinden wie Dietikon übermässig hohe Sozialhilfekosten aufwiesen. Zu den Missständen in Dübendorf, wo Mitarbeitende ihre Klienten schikaniert und unrechtmässig überwacht hatten, habe der Vorstoss keinen Bezug. Einerseits sei die Initiative schon Jahre vorher geplant worden – zusammen mit einem mittlerweile umgesetzten Lastenausgleich bei den Zusatzleistungen zu AHV und IV. «Andererseits gibt es unterschiedliche Wege, wie Behörden mit Kostendruck umgehen können.»
Fachleute fordern Bundesgesetz
Der Zürcher Vorstoss kommt bei Fachleuten gut an. Sarah Lohr, Leiterin des Kirchlichen Regionalen Sozialdienstes Aarau der Caritas, sagt: «Damit wird das Risiko minimiert, dass eine Gemeinde wegen eines kostenintensiven Einzelfalls Leistungen abbaut oder günstigen Wohnraum reduziert.»
Allerdings fordert Lohr, die auch bei der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht aktiv ist, noch mehr. «Damit Leistungen rechtsgleich und rechtmässig erbracht werden, braucht es ein Bundesgesetz.» Derzeit gibt es 26 sehr unterschiedliche kantonale Sozialhilfegesetze. Ausserdem haben die 2172 Schweizer Gemeinden teilweise grosse Spielräume in der Umsetzung. «Es kommt vor, dass jemand zwei Strassen weiterzieht und trotz gleichbleibender Situation andere Leistungsansprüche hat.»
Ein nationales Rahmengesetz ist in Bern derzeit allerdings politisch nicht mehrheitsfähig. Diverse Versuche scheiterten, zuletzt im Jahr 2020. Aus diesem Grund versuchen linke Politikerinnen, das letzte Netz, wie die Sozialhilfe auch genannt wird, auf kantonaler Ebene zu flicken. Zum Beispiel mit einem sogenannten Lastenausgleich, wie er nun in Zürich angestrebt wird.
Die Sozialhilfe gilt als «das letzte soziale Netz»: Wirtschaftliche sowie persönliche Hilfe (Beratung) erhält, wer zu wenig zum Leben und auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen anderer Sozialversicherungen hat. Damit soll auch ärmeren Menschen ein würdiges Leben ermöglicht werden. Als Grundbedarf für eine Einzelperson empfiehlt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) derzeit 1031 Franken, dazu kommen Ausgaben für Miete und Gesundheitskosten. Die Empfehlung ist nicht bindend.
In den letzten rund 20 Jahren ist dieses Netz löchriger geworden. In verschiedenen Kantonen setzten bürgerliche Politiker Kürzungen durch. Prekär ist die Situation insbesondere für Personen ohne Schweizer Pass. Diese riskieren ihre Aufenthaltsbewilligung, wenn sie über längere Zeit Sozialhilfe beziehen. Der Bundesrat beabsichtigt zudem, die Leistungen für Personen aus Drittstaaten zu kürzen.
Als Folge des Spardrucks nahmen auch Kontrolle und Überwachung auf den Sozialbehörden zu. Selbst die SKOS, ursprünglich als private Organisation alleine der Bekämpfung der Armut verpflichtet, musste politische Eingeständnisse machen. Fachleute kritisieren, dass sie den Grundbedarf tiefer ansetzt als das durch wissenschaftliche Studien errechnete soziale Existenzminimum. Gleichzeitig hält sie in Ermangelung eines Bundesgesetzs als einzige mehr oder weniger verpflichtende Instanz das Netz zusammen. (eba)
Ein solcher existiert in anderen Kantonen bereits. Die Gemeinden werden dabei sehr unterschiedlich entlastet: Von 0 bis 100 Prozent Kantonsanteil bei den Sozialhilfekosten gibt es gemäss einer Auflistung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe alles.
Doch nützt ein solche Lastenausgleich auch Bedürftigen? Fachfrau Sarah Lohr sagt: «Wenn man Gemeinden vom Kostendruck entlastet, dann hilft das auch den Betroffenen, weil Behörden verstärkt aufgrund von fachlichen Argumenten und nicht aus Kostengründen entscheiden können.» Lohr selbst hatte über acht Jahre lang auf verschiedenen Sozialbehörden gearbeitet und über Leistungen und Auflagen zu entscheiden. «Darum habe ich Verständnis für die schwierige Situation vor allem von kleinen Gemeinden, in denen ein kostenintensiver Sozialhilfefall das Budget enorm belasten kann.» Zwar würden Sozialhilfebeziehende in den wenigsten Fällen so offensichtlich vertrieben wie im bekannten Fall von Rorschach. «Das Kostenargument wabert aber immer mit, auch wenn es fachlich keine Rolle spielen sollte», so Lohr. Diesen Druck spüren am Ende auch die Betroffenen.
Lohr wünscht sich eine «Entpolitisierung» der Sozialhilfe. Damit meint sie, dass Sozialbehörden weniger die Finanzen im Hinterkopf haben müssen, wenn sie über Leistungen entscheiden. «Der Fokus sollte stärker darauf liegen, was die Person braucht, als was sie kostet.» Den Lastenausgleich in Zürich sieht sie als einen Schritt in die richtige Richtung.