Synode

Schwyzer Kirche will Verfassung überarbeiten

Die Synode der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz hat einem Antrag auf Teilrevision der Verfassung zugestimmt. Sie soll in drei Jahren abgeschlossen sein.

Die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Schwyz stammt aus dem Jahr 1996 und ist in einigen Punkten nicht mehr zeitgemäss. Die Synode hat deshalb dem Antrag des Kirchenrats zugestimmt, eine Teilrevision in die Wege zu leiten. Das berichtet der «Bote der Urschweiz».

Dazu wird nun eine Verfassungskommission mit acht Mitgliedern gebildet, die an der kommenden Synode im Herbst gewählt werden sollen. Geplant ist laut dem Bericht, dass der Entwurf der revidierten Verfassung 2029 der Synode vorgelegt wird. Danach wird das Stimmvolk darüber entscheiden.

In der Versammlung betonte Kirchenratspräsident Erhard Jordi, dass die aktuelle Verfassung vieles nicht mehr abdecke. Insbesondere im Personalwesen habe sich in den letzten Jahren einiges verändert, sagte er (ref.ch berichtete).

Weiter hat die Synode einen jährlich wiederkehrenden Betrag von 9000 Franken für die Zusammenarbeit mit der «meldestelle.help» genehmigt, wie es im Artikel heisst. Diese kann bei Grenzverletzungen oder Missständen kontaktiert werden. Zudem sollen ein Verhaltenskodex und ein Schutzkonzept erarbeitet werden.

Genehmigt wurde zudem die Jahresrechnung – sie schloss mit einem Plus von rund 50'000 Franken. (no)

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