EKS soll Asylseelsorge stärker mitfinanzieren
Seit mehr als zwanzig Jahren finanzieren die Mitgliedkirchen der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) einen Teil der Kosten der Seelsorge in den Bundesasylzentren. EKS-Rätin Esther Gaillard betonte im Namen des Rates an der Sommersynode in Sion die Wichtigkeit dieser Beiträge für die «vulnerabelsten Personen».
Entsprechend unumstritten war die Erhöhung des Beitrages in den sogenannten Lastenausgleich von bisher 420'000 Franken auf neu 470'000 Franken sowie eine marginale Anpassung des Verteilschlüssels um zehn Prozent. Diese Adaptionen seien vor allem auch notwendig, weil wegen des Krieges in der Ukraine viele Flüchtlinge in die Schweiz gekommen seien, sagte Gaillard.
Personal gefordert
An der Sommerversammlung haben die Synodalen die Rechnung 2021 einstimmig genehmigt. Diese schliesst mit einem Überschuss von rund 600’000 Franken. Das gute Ergebnis ist vor allem auf Börsengeschäfte zurückzuführen sowie auf die Auflösung einer Rückstellung (tiefere Entschädigung der Beschwerdeführerin in der Causa Locher, ref.ch berichtete.) Zudem wurde dem gesamten Rat die Decharge erteilt. (jow)
Eines der Bundesasylzentren (BAZ) liegt in Boudry am Neuenburgersee. Dort gebe es rund 320 Betten, gegenwärtig seien im BAZ aber mehr als doppelt so viele Personen, nämlich 700 Menschen, untergebracht, sagte der Synodale Pierre de Salis. «Unsere Seelsorgenden versuchen, Lösungen zu finden und mit ihrer Arbeit der Hoffnungslosigkeit entgegenzuwirken und die Kriminalität einzudämmen.»
De Salis reichte im Namen der Neuenburger Kirche einen Ergänzungsantrag ein, dem in der Schlussabstimmung mit 49 Ja- zu 18 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt wurde: Der Rat muss prüfen, ob und falls ja, wie es machbar ist, auf nationaler Ebene alle Kosten für Seelsorge in den BAZ zu übernehmen (auf Basis des Durchschnittslohnes für Pfarrpersonen). Zudem soll mit den Mitgliedkirchen ermittelt werden, wie viel Personal es in den BAZ wegen der aktuellen Migrationslage bräuchte.
Müller: «Finanzielle Folgen unabsehbar»
Der Zürcher Kirchenratspräsident Michel Müller stellte einen Rückkommensantrag, scheiterte damit jedoch. Müller beklagte, der Antrag sei nicht fristgerecht eingereicht worden und die Synodalen hätten keine Zeit gehabt, sich damit auseinanderzusetzen. «Die finanziellen Folgen sind unabsehbar», warnte Müller. Zuvor lehnte auch der Rat den Neuenburger Vorstoss ab, das heutige System sei seit vielen Jahren etabliert und werde breit mitgetragen, sagte Esther Gaillard. Der Antrag binde in der EKS-Geschäftsstelle unnötig Ressourcen.
Insgesamt sind 21 evangelisch-reformierte Seelsorgende in rund zwanzig Bundesasylzentren sowie an den Flughäfen Genf und Zürich tätig. Sie führen Einzelgespräche, vermitteln aber auch Kontakte zu Hilfswerken, Sozialdiensten oder zu Rechtsberatungsstellen. (jow)