Deutschland

Evangelischer Kirchenmitarbeiter nach Veruntreuung verurteilt

Ein ehemaliger Mitarbeiter einer evangelischen Kirchenverwaltung hat laut einem Gericht 760’000 Euro an Kirchengeldern auf Privatkonten umgeleitet.

Das Landgericht Göttingen hat einen früheren Mitarbeiter der evangelischen Kirche wegen der Veruntreuung von 760'000 Euro (694'000 Schweizer Franken) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Sein Verteidiger hatte eine Haftstrafe von höchstens zwei Jahren gefordert. Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verurteilte war im Kirchenamt im südniedersächsischen Northeim beschäftigt, der zentralen Verwaltungsstelle der evangelisch-lutherischen Kirchenkreise Harzer Land und Leine-Solling. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann zwischen 2019 und 2024 unbemerkt Geld auf Privatkonten geleitet hatte, um riskante Aktiengeschäfte zu tätigen. Ein Bankinstitut hatte die Kirche auf den Betrug aufmerksam gemacht. Der Mann wurde daraufhin suspendiert.

Er gestand die Taten vor Gericht. «Es tut mir unendlich leid, und ich schäme mich immer noch», sagte er vor der Urteilsverkündung. Das Geständnis des Mannes sowie dessen finanzielle Not angesichts erheblicher Schulden seien strafmildernd anerkannt worden, sagte der Vorsitzende Richter. Angerechnet wurde ihm auch, dass er für den Betrug keine grossen Hürden überwinden musste. Seit der Entdeckung der Taten bemühe er sich zudem um die Rückzahlung des veruntreuten Geldes.

Die Richter attestierten ihm ferner eine «Enthemmung durch Spekulationssucht». Den Antrag der Verteidigung auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten lehnten sie jedoch ab. Eine Suchtstörung, die die Schuldfähigkeit herabgesetzt und eine Minderung des Strafrahmens erfordert hätte, habe erkennbar nicht vorgelegen. (epd/ gab)

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