Mini-Lockdown

Deutsche Katholiken wollen an Oster-Gottesdiensten festhalten

In Deutschland kommt es über Ostern zu einem fünftägigen Lockdown. Nun haben die Kirchen darauf reagiert: Die Katholiken wollen sich die Messen nicht nehmen lassen, die Evangelische Kirche hat Klärungsbedarf angemeldet.

Die beiden grossen Kirchen in Deutschland reagieren zurückhaltend auf die Bitte von Bund und Ländern, in diesem Jahr auf Ostergottesdienste mit Präsenz zu verzichten. Überrumpelt von dem Entscheid zu einem fünftägigen Lockdown über die Feiertage fühlt sich der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing. «Wir sind überrascht worden. Ostern ist das wichtigste Fest für uns, Gottesdienste sind kein Beiwerk», sagte Bätzing am Dienstag, 23. März, laut einem Tweet, den die Bischofskonferenz veröffentlichte. «Zu Weihnachten haben wir gezeigt, wie wir mit Vorsicht Messe feiern können. Darauf wollen wir Ostern nicht verzichten.» Nun sollen Gespräche mit den Regierungen von Bund und Ländern geführt werden, kündigte der Limburger Bischof an.

Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, meldete Klärungsbedarf an. «Der Beschluss hat uns sehr überrascht, zumal davon das wichtigste Fest der Christen betroffen wäre», erklärte Bedford-Strohm auf Anfrage: «Wir werden uns nun zunächst genau erläutern lassen, warum die bewährten Hygieneschutz-Massnahmen, die alle Landeskirchen für ihre Gottesdiensten haben, nicht mehr ausreichen sollen. Anschliessend werden wir in unseren Gremien beraten, wie wir mit der Bitte umgehen.»

Bitte um virtuelle Feiern

In den Beschlüssen, auf die sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer in der Nacht zu Dienstag geeinigt hatte, heisst es: «Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.» Teil des Beschlusspakets ist eine «erweiterte Ruhezeit» zu Ostern. Der Gründonnerstag und der Karsamstag sollen zu einmaligen Ruhetagen erklärt werden, sodass das Land vom 1. April bis zum 5. April komplett herunterfährt. (epd/vbu)