Der geplante Gedenkmarsch am 17. September in Flüeli-Ranft sei nicht mit dem kantonalen Ruhetagsgesetz vereinbar, heisst es in einer Mitteilung des Obwaldner Regierungsrats vom 31. August. Der Regierungsrat bestätigt damit die Entscheidung der Einwohnergemeinderäte von Kerns und Sachseln und weist den Rekurs des Vereins «Marsch fürs Läbe» ab.
Keine rein religiöse Veranstaltung
Der Regierungsrat gehe davon aus, dass eine grössere Anzahl von Gegendemonstrationen die Veranstaltung vom 17. September stören werde, heisst es in der Mitteilung. Damit sei die für den Eidgenössischen Bettag «angemessene Ruhe und Würde» gefährdet. Gemäss Ruhetagsgesetz des Kantons Obwalden sind an hohen Feiertagen Veranstaltungen nicht-religiöser Art verboten. Dem Anlass des «Marsch fürs Läbe» könne eine politische Komponente nicht abgesprochen werden, urteilte der Regierungsrat.
Anlass ist definitiv abgesagt
Noch ist der Entscheid nicht rechtskräftig. Beim Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden kann dagegen Beschwerde erhoben werden. Auf Anfrage des Boten der Urschweiz teilte «Marsch fürs Läbe» jedoch mit, dass die Veranstaltung nach dem Entscheid des Regierungsrats nicht durchgeführt werde.
Zu früheren Kundgebungen der Bewegung in Bern und in Zürich marschierten oft über tausend Personen aus christlichen und rechtskonservativen Kreisen auf. Regelmässig kam es dabei zu Gegenkundgebungen und Störaktionen. (no)