Letzte Anpassungen
Bundesrat macht Weg frei für «Ehe für alle»
Damit die Zivilstandesämter gleichgeschlechtliche Paare verheiraten können, hat der Bundesrat drei Verordnungen angepasst.
30. März 2022
Weil die Schweizer Stimmbevölkerung die «Ehe für alle» angenommen hat, können gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Juli 2022 heiraten und ihre eingetragenen Partnerschaften in Ehen umwandeln lassen. Nun hat der Bundesrat drei Verordnungen entsprechend angepasst, wie es in einer Mitteilung heisst. Diese Änderungen seien aber «rein technischer oder sprachlicher Natur». Dies ermöglicht die Umsetzung der «Ehe für alle» in der Praxis.
Neben der Möglichkeit zur Heirat bringt die Vorlage zur «Ehe für alle» auch Veränderungen für die Fortpflanzungsmedizin. Neu dürfen verheiratete Frauen eine Samenspende beanspruchen und die Ehefrau der Mutter wird automatisch zur zweiten Mutter des Kindes. (mos)