Bischöfe sagen Nein zu PID-Vorlage

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) spricht sich gegen die am 14. Juni zur Abstimmung kommende Verfassungsänderung aus, mit der die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) möglich wird. Die Methode der PID schaffe mehrere gravierende Probleme, schreibt die SBK in einer Mitteilung.

(Bild: Jacopo Werther/Wikimedia)

Mit der PID werde nicht die Krankheit behandelt. Diese werde umgangen, indem die Embryonen als Träger der Krankheit beseitigt würden, was man nicht rechtfertigen könne.

Zudem benötige die PID die unbeschränkte Produktion von Embryonen, damit eine Wahl unter diesen getroffen werden könne, was man als «liberale Eugenik» bezeichne. Ausserdem sei die PID eine Selektionstechnik, bei der man sich das Recht anmasse, zu entscheiden, wer es verdiene zu leben und wer nicht, heisst es weiter.

Der menschliche Embryo, der als eine Person betrachtet werden müsse, erhalte seinen maximalen Schutz am besten durch die aktuell gültige Verfassungsbestimmung. Demnach dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden könnten.

Wenn dieser Verfassungsartikel dem Vorschlag des Parlaments entsprechend geändert werden würde, hiesse das implizit, dass das Einfrieren der Embryonen zugelassen würde. Die Kryokonservierung würde schwerwiegende ethische Probleme mit sich bringen, denn sie verletzte unmittelbar die Menschenwürde, heisst es in der SBK-Stellungnahme weiter. (sda)