Besserer Schutz für Menschen mit Schulden
Ist eine Person in der Schweiz überschuldet, wird ihr Lohn bis zum Existenzminimum gepfändet. Bisher zählen offene Steuerbeträge nicht zu diesem Existenzminimum. Das führt dazu, dass betroffene Menschen ihre Steuerrechnung nicht bezahlen können und noch tiefer in die Schuldenfalle rutschen.
Damit soll nun Schluss sein. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Regierung aufgefordert, das Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zu überarbeiten. Auch der Bundesrat hatte die Annahme der entsprechenden Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats befürwortet.
Bundesrat Beat Jans hielt fest, dass die Steuern aber nur dann zum Existenzminimum dazugerechnet werden sollen, wenn sie auch tatsächlich bezahlt werden. Auch solle die neue Regelung nicht zulasten von Familienmitgliedern gehen, die auf Unterhaltsbeiträge angewiesen sind. (pef)