Kritik an Institution

Aufsicht über Kirchen funktioniert

Der Kanton Schwyz übt seine Oberaufsicht über die beiden Kantonalkirchen «gewissenhaft» aus. Dies hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation fest.

Die Oberaufsicht des Kantons Schwyz über die reformierte und die katholische Kantonalkirche funktioniert und hat sich als System bewährt: dies hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation des FDP-Kantonalrats Sepp Marty fest, wie der «Bote der Urschweiz» am 4. Februar berichtet.

Marty hatte in seiner Interpellation beanstandet, dass die Oberaufsicht des Kantons über die Kirchen mangelhaft bis gar nicht ausgeübt werde. Anlass war laut dem Artikel die Abstimmung vom 30. Juni 2019 über den Beitritt der katholischen Kantonalkirche zur Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ). Der kantonale Kirchenvorstand habe dabei den Meinungsprozess stark beeinflusst und die Kirchgemeinden unter Druck gesetzt, so Marty.

Der Regierungsrat hält fest, dass unzulässige Einflussnahme bei Wahlen und Abstimmungen bei der kircheninternen Rekurskommission beanstandet werden könne. Gegen deren Entscheide stehe schliesslich die Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht offen. Bei der Abstimmung vom 2019 habe der innerkirchliche Rechtsschutz jedoch funktioniert, es habe keinen Anlass für ein aufsichtsrechtliches Vorgehen gegeben. (no)