Bundesverwaltungsgericht

Asylwesen in Griechenland weist systemische Mängel auf

Griechenland ist für Asylsuchende nicht per se ein sicheres Land, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Es hiess die Beschwerde eines Türken gegen das Staatssekretariat für Migration gut.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das Asylwesen in Griechenland systemische Mängel aufweist. Die Vermutung, wonach alle Dublin-Mitgliedstaaten sichere Länder seien, gelte für Griechenland nicht. Zu diesem Schluss kam 2011 schon der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Überstellung von Asylsuchenden dorthin könne jedoch rechtmässig sein, wenn die Situation vorher im Einzelfall geprüft wurde, so das Gericht. Eine solche Prüfung unterliess das Staatssekretariat für Migration im konkreten Fall aber. Es war nicht auf das Asylgesuch eines türkischen Staatsangehörigen eingetreten. Stattdessen verfügte es seine Überstellung nach Griechenland, weil er dort bereits registriert worden war.

Das Gericht hiess demnach die Beschwerde des Mannes gut. Das SEM muss nun die zusätzlichen Abklärungen machen und einen neuen Entscheid fällen. Dieses Urteil ist endgültig und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden. (sda/ eba)

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