Das Initiativkomitee begründet sein Vorgehen in einer Medienmitteilung. Es entspricht dem Geist des Christentums, dass in der Kirche alle getauften und kirchlich mündigen Personen gleichberechtigt sind, heisst es darin. Das Stimm- und Wahlrecht fördere die kirchliche Integration ausländischer Mitchristen. Das gelte besonders für jene Gemeindeglieder, die sich in den Kirchen längst engagieren und allenfalls auch bereit wären, auf behördlicher Ebene Verantwortung zu tragen.
Mit der Annahme der «Initiative zur freiwilligen Einführung des Ausländerstimmrechtes für Kirchgemeinden» könnten die mehrheitlich katholischen Pfarreien im Kanton und die reformierte Kirchgemeinde in Appenzell eigenständig über das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen entscheiden. Dieses wurde in den meisten Schweizer Kirchen bereits eingeführt.