Migration

Bund will abgelehnte afghanische Asylbewerber abschieben

Die veränderte Situation in Afghanistan führt dazu, dass der Bund seine Migrationspraxis anpasst. Alleinstehende gesunde Männer können ausgeschafft werden.

Das Staatssekretariat für Migration beginnt Mitte April wieder mit der Ausschaffung abgewiesener Asylbewerber nach Afghanistan. Konkret bedeutet dies: Männer müssen das Land verlassen, Frauen, Familien und Kinder erhalten weiterhin Schutz.

In gewissen Fällen sei eine Rückkehr nach Afghanistan zumutbar, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit. Bei dieser Anpassung der Wegweisungspraxis stützt sich das SEM auf aktuelle und eingehende Lageanalysen.

Im Vergleich zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban würden neuere Berichte auf eine landesweit verbesserte Sicherheitslage hinweisen. Zudem zeigten Analysen, dass auch die sozioökonomische Lage leicht besser sei.

«Stabiles Beziehungsnetz» ist Voraussetzung

Weiterhin geht das Staatssekretariat zwar von einer generellen Unzumutbarkeit der Wegweisung in den Staat aus. Für nicht vulnerable Männer sei eine Abschiebung aber möglich, wenn «begünstigende Faktoren vorliegen».

Darunter versteht das SEM, dass sich ein abgewiesener Asylbewerber ohne Familie in der Schweiz aufhält, gesund und volljährig ist. Hinzu kommt ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in Afghanistan, auf das sich die Person bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung stützen kann.

Familien dürfen bleiben

Frauen, Familien, Minderjährige und Personen mit gesundheitlichen Problemen sind von Rückschaffungen nicht betroffen, wie das SEM schreibt. Sofern sie kein Asyl erhalten oder kein anderer Dublin-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist, nimmt die Schweiz sie in der Regel vorläufig auf.

Das SEM hatte den Vollzug von Ausschaffungen nach Afghanistan am 11. August 2021 unterbrochen, weil die Situation vor Ort mit der Machtübernahme durch die Taliban gefährlicher geworden war. Das Staatssekretariat erachtete deshalb eine Rückschaffung generell als unzumutbar.

Davon ausgenommen waren «erheblich straffällige Personen» und solche, die eine Gefährdung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen. Bei diesen ordnete das SEM Ausschaffungen an, wenn sie zulässig waren. 2024 führte es erstmals fünf Afghanen, welche zu dieser Kategorie gehörten, ins Herkunftsland zurück.

FDP-Motion zurückgewiesen

Seit Sommer 2023 gewährt die Schweiz Frauen und Mädchen aus Afghanistan in der Regel Asyl. Der Ständerat wies in der Herbstsession eine Motion der FDP deutlich zurück, die das rückgängig machen wollte. Im Mai 2024 hatte der Nationalrat eine Motion von SVP und FDP mit dem gleichen Anliegen mit einer Stimme Unterschied abgelehnt.

Der Bund rechnet 2025 mit weniger Asylgesuchen. Das Szenario geht von 24'000 Personen aus, die ein Gesuch stellen. Das wären 4000 Gesuche weniger als 2024. Wichtigstes Herkunftsland der Asylsuchenden blieb im vergangenen Jahr Afghanistan. (sda/ jow)

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