Politikerinnen wollen Abtreibungen entkriminalisieren
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen in Deutschland prüfen, ob sich Schwangerschaftsabbrüche ausserhalb des Strafgesetzes regeln lassen. Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich gesetzeswidrig. In den ersten 14 Wochen der Schwangerschaft gehen Betroffene straffrei aus – jedoch nur, wenn sie sich beraten lassen haben und eine dreitätige Bedenkzeit einhalten.
Die deutsche Regierung hat zur Klärung dieser Frage eine Kommission aus 18 Fachleuten aus Ethik, Medizin und Recht eingesetzt – davon sind 15 Frauen. Dies wurde nötig, nachdem sich die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP in den Koalitionsverhandlungen in dieser Frage nicht einig geworden waren. Auftrag der Kommission ist es nicht nur zu prüfen, ob der umstrittene Abtreibungs-Paragraf 218 abgeschafft werden soll. Sie soll sich auch mit den Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaften befassen, wie die zuständigen Bundesministerien mitteilten.
Frauenpolitikerinnen machten derweil deutlich, welche Erwartungen sie an das Gremium haben. Frauen und Ärztinnen sowie Ärzte, die einen Abbruch durchführten, dürften nicht länger kriminalisiert werden, hiess es. Allerdings gibt es auch Gegenwind. Weder die Regierungspartei FDP noch die Oppositionspartei CDU wollen den Paragrafen 218 abschaffen. Weitere Gegner des Vorhabens sind Evangelikale.
Die Expertinnen und Experten sollen «ergebnisoffen» beraten, sagte derweil Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Kommission soll Lösungsvorschläge erarbeiten, «die gesellschaftlich konsensfähig sind». Ergebnisse sollen bis in einem Jahr vorliegen. (epd/ eba)