Juden in der Schweiz feiern 150 Jahre Gleichberechtigung

In der Schweiz sind die Juden seit 150 Jahren gleichberechtigt. In einer denkwürdigen Abstimmung wurde ihnen die Niederlassungsfreiheit zugestanden, nachdem sie zuvor nur in den Aargauer Dörfern Endingen und Lengnau hatten wohnen dürfen.

Der israelitische Gesangsverein Endingen in einer Aufnahme von 1856. Vor der Volksabstimmung von 1866 war es den Juden in der Schweiz nur in zwei Dörfern im Kanton Aargau gestattet, sich niederzulassen. (Bild: zVg)

Die Bundesverfassung von 1848 hatte Schweizer Bürgern die Niederlassungsfreiheit nur unter der Bedingung gewährt, dass sie einer christlichen Konfession angehörten. Dies änderte sich mit der Volksabstimmung vom 14. Januar 1866.

Die Abstimmung war zwar damals von Nein-Sagern dominiert: Acht von neun Vorlagen wurden vom Souverän abgelehnt. Der freien Niederlassung für Juden auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft stimmten damals jedoch 53,2 Prozent zu, wie aus dem «Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1848-2007» hervorgeht.

Wirtschaftsinteressen als Auslöser

Unmittelbarer Auslöser für die Verfassungsrevision in diesem Punkt waren Wirtschaftsinteressen, nachdem die Juden zuvor über Jahrhunderte in der Schweiz verfolgt, vertrieben und ausgegrenzt worden waren. Mit dem Abschluss von Verträgen mit Frankreich zur Handels- und Niederlassungsfreiheit im Jahr 1864 gestand die Eidgenossenschaft nämlich französischen Staatsbürgern ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit die Niederlassungsfreiheit zu und benachteiligte damit die nicht christlichen Schweizerinnen und Schweizer. Die rund 4000 Schweizer Juden wurden damit diskriminiert.

Nachdem der Versuch scheiterte, alle Kantone, welche die Niederlassungsfreiheit noch nicht in vollem Umfang gewährt hatten, zu einer freiwilligen Erweiterung zu bewegen, strichen Bundesrat und Parlament den Konfessionspassus und weitere Einschränkungen aus der Verfassung.

Mit der Zustimmung zur Verfassungsänderung schafften Volk und Stände damals auch die einschränkende Bestimmung ab, wonach von dem sich Niederlassenden der Nachweis verlangt werden konnte, dass sie «sich und seine Familie zu ernähren im Stande sei». Eingebürgerte Schweizer mussten zudem für die Niederlassung nicht mehr belegen, dass sie mindestens fünf Jahre im Besitz eines Kantonsbürgerrechts waren.

Rückständige Schweiz

Ausser Spanien war die Schweiz damals das letzte Land gewesen, das Juden als Ausnahmen behandelte. So überzeugte denn schliesslich auch das Argument der Befürworter, «dass diese Ausnahme der Verfassung eines freien Landes übel anstehe und dass es in heutiger Zeit keinen rechten Sinn mehr habe, die bürgerlichen Rechte vom Bekenntnis des religiösen Glaubens abhängig zu machen».

Inzwischen leben in der Schweiz rund 18’000 Juden, die Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Kultur mitgestalten. Mit Ruth Dreifuss stellten sie sogar eine jüdische Bundespräsidentin. Der Präsident des schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, Herbert Winter, zog denn auch Anfang Dezember an einer Veranstaltung zur Situation der jüdischen Gemeinschaft 150 Jahre nach der Gleichstellung insgesamt eine positive Bilanz über die Integration der Juden.

Er kam aber damals auch auf Schattenseiten zu sprechen. Schuldispensationen an jüdischen Feiertagen waren früher kein Problem, heute werden solche Dispensationen mit der Säkularisierung immer öfter verweigert, sagte er. Nach wie vor gebe es auch ein latentes Antisemitismuspotenzial.

Schutz nicht ausreichend

Angesichts der gestiegenen Gefahr von Anschlägen auch in der Schweiz haben die jüdischen Gemeinden, die es sich leisten können, Unsummen in die Sicherheit investiert. Anders als in den Nachbarländern trägt die jüdische Gemeinschaft der Schweiz gemäss Winter sämtliche Kosten immer noch selbst.

Die Schweiz komme zwar den meisten im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten festgelegten Verpflichtungen nach. Beim Thema Sicherheit bestehe aber ein hohes Mass an Verbesserungspotenzial. Die Schweiz komme ihrer Schutzpflicht noch nicht ausreichend nach.

Feier mit dem Bundespräsidenten

Ungeachtet dieser Schattenseiten feiern die Schweizer Juden ihr Jubiläum. Am kommenden 17. Januar findet in Bern ein öffentlicher Festanlass mit Bundespräsident Johann Schneider-Ammann statt, bei dem auch jüdisches Kunstschaffen in der Schweiz präsentiert wird.

Vorgesehen sind auch zwei historisch-literarische Stadtrundgänge durch das jüdische Bern sowie ein Podiumsgespräch zum Thema «Migration als Chance», an dem neben SIG-Präsident Herbert Winter auch Mustafa Memeti, Imam und Leiter des Muslimischen Vereins Bern, teilnehmen wird. (sda)


Fotoausstellung

Der Festanlass ist auch der Start zur Jubiläums-Fotoausstellung. Anhand von 15 Porträts jüdischer Persönlichkeiten des Berner Fotografen Alexander Jaquemet wird die Pluralität der jüdischen Bevölkerung in der Schweiz dargestellt. Der Kurzfilm «150 Jahre in 150 Sekunden» zeigt zudem die wichtigsten Stationen der jüdischen Emanzipation auf. Die Fotoausstellung wird in den kommenden Monaten in verschiedenen Städten zu sehen sein. Weitere Informationen hier