ZH: Pfarrhauswohnung für Flüchtlinge

Die Pfarrhauswohnung der reformierten Kirchgemeinde Bubikon wird für fünf Jahre an das Sozialamt vermietet. Dieses stellt die Wohnung anerkannten Flüchtlingen zur Verfügung.

Die Pfarrhauswohnung in Bubikon.
Die Pfarrhauswohnung in Bubikon. (Bild: refkirche-bubikon.ch)

Die Kirchenpflege Bubikon hat für die leer stehende Pfarrwohnung eine soziale Nutzung gefunden und vermietet sie für fünf Jahre an das Sozialamt Bubikon, wie es in einer Mitteilung heisst.

Diese wird die Räume anerkannten Flüchtlingen zur Verfügung stellen. Konkret handelt es sich um eine Familie und zwei bis drei Einzelpersonen. Weil die Familie bereits seit einiger Zeit in Bubikon wohnt, kann sie den Einzelpersonen helfen, sich im Alltag zurechtzufinden.