Ein Vorstoss der CVP-Kantonsräte Christoph Holenstein und Jean-Philippe Pinto forderte, dass der Kanton Zürich aufsichtsrechtliche Bestimmungen über die organisierte Suizidbeihilfe erlässt.
Vor zwei Jahren verzichtete der Bundesrat auf eine schweizweite Regelung der organisierten Suizidbeihilfe. Da der Bund nichts unternehme, müsse nun der Kanton Zürich mit seinen vielen Fällen eine Schrittmacherfunktion übernehmen, sagte Holenstein dem Bericht zufolge am 8. Juli im Kantonsrat. Für sein Anliegen konnte er ausser seiner eigenen Partei aber nur noch Stimmen aus der SP gewinnen.
Der Kantonsrat sprach sich mit 123 gegen 44 Stimmen klar gegen eine kantonale Regelung der organisierten Suizidbeihilfe aus, berichtete die Zeitung. Auch die Zürcher Regierung hatte eine solche abgelehnt. Sie vertrat die Ansicht, eine kantonale Regelung oder gar kantonal unterschiedliche Regelungen würden zu Rechtsunsicherheit führen. In ihrer Stellungnahme zur Motion hatte sie einer nationalen Regelung den Vorzug gegeben.