Das Geld wird in einen Soforthilfefonds eingezahlt, mit dem Betroffene unbürokratisch unterstützt werden sollen. Pro Person sind Zahlungen bis 12’000 Franken möglich. Mittlerweile liegen in diesem Fonds, der in erster Linie durch die Kantone geäufnet wird, rund acht Millionen bereit. Verwaltet wird er von der Glückskette.
Bis in die 1980er-Jahre liessen die Behörden Personen, die nicht der damals vorherrschenden Moral entsprachen, administrativ versorgen, also ohne Gerichtsverhandlung auf unbestimmte Zeit wegsperren. Betroffene wurden kastriert, sterilisiert, ihnen wurden die Kinder weggenommen oder sie wurden bei Bauern als Verdingkinder platziert. Viele Betroffene leiden bis heute darunter.
In den vergangenen Jahren fanden in der Schweiz mehrere runde Tische mit Betroffenen, Behörden, Kirchen und dem Bauernverband statt. Daraus entstand auch die Idee des Härtefall- und Solidaritätsfonds. Da dafür aber zuerst eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden muss, wurde der Soforthilfefonds als Überbrückung vorgeschlagen. Der Kanton Zürich errichtete auf Empfehlung der Sozialdirektoren-Konferenz zudem eine Anlaufstelle für Betroffene. (sda)