Der Wädenswiler Kirchpflegepräsident Peter Meier sagt gegenüber der Zeitung «reformiert.», ein überwiegender Teil der Bevölkerung schätze den nächtlichen Glockenschlag zu jeder Viertelstunde. Dieser hätte per Anfang Februar 2016 abgestellt werden müssen. Das Baurekursgericht hatte Mitte Dezember den Rekurs eines Ehepaars gutgeheissen, das sich vom viertelstündlichen Glockenschlag massiv gestört fühlte.
Falls nötig bis ans Bundesgericht
Gemäss Meier ist die Frage des nächtlichen Glockenschlags immer eine «Gratwanderung zwischen dem Bewahren einer Tradition und der Verärgerung von gewissen Personen». Vom Verwaltungsgericht sei im Herbst 2016 ein Entscheid zu erwarten. Der Rechtsvertreter der Kirchenpflege, Thomas Stössel, kündigt bereits an, den Fall bei einer Bestätigung des Urteils ans Bundesgericht weiterzuziehen. Man wolle ein Präjudiz verhindern. Die Chancen stünden aber gut, dass das Verwaltungsgericht anders entscheiden werde als das Baurekursgericht.